Grundvermögen
Grundvermögen verständlich & knapp definiert
Im gültigen Bewertungsgesetz (kurz: BewG) ist das Grundvermögen eine von insgesamt drei Arten des Vermögens. Dazu zählen eine Vielzahl einzelner Positionen, welche sich generell als die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks und damit Grundvermögens zusammenfassen lassen. Insbesondere für Unternehmen und Landwirte spielt die Beurteilung sowie Klassifizierung vom Grundvermögen eine entscheidende Rolle.- chevron_right Bestandteile vom Grundvermögen
- chevron_right Besondere Regelungen bei der Errechnung vom Grundvermögen
- chevron_right Begriffliche Unterscheidung nach deutschem Recht
- chevron_right Zusammenfassung "Grundvermögen"
Bestandteile vom Grundvermögen

Wohnungserbbaurecht und Wohnungseigentum, auch in nur teilweise übertragener Form, zählt nur eingeschränkt zum Grundvermögen, da hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So darf es sich bei dieser Form des Grundvermögens nicht um forst- oder landwirtschaftliches Vermögen oder um ein Betriebsgrundstück handeln, damit dieses weiterhin zum Grundvermögen gezählt werden kann.
Somit wird bereits klar, dass das Grundvermögen ein direktes Gegenstück zu den weiteren zwei Vermögensarten stellt, nämlich einerseits dem forst- und landwirtschaftlichen Vermögen und andererseits dem klassischen Betriebsvermögen, indem beispielsweise auch Anlagen, Maschinen und weitere Bestandteile des Unternehmens erfasst werden.
Besondere Regelungen bei der Errechnung vom Grundvermögen
Unter bestimmten Bedingungen werden auch Grundstücke aus dem Bereich der Forst- und Landwirtschaft noch zu dem Grundvermögen gezählt. Das ist unter folgenden Bedingungen gegeben:- die ausgewählte Fläche muss offiziell als Bauland deklariert sein (über den dazugehörigen Bebauungsplan)
- eine Bebauung muss unmittelbar ohne Verzögerungen möglich sein
- eine Bebauung muss bereits auf benachbarten Flächen begonnen haben oder abgeschlossen sein (gemäß dem Umfang des gesamten Plangebiets)
Begriffliche Unterscheidung nach deutschem Recht
Bei der Beurteilung vom Grundvermögen spielen drei weitere Begrifflichkeiten eine wichtige Rolle: so auf der einen Seite das "Grundstück" und auf der anderen Seite das "Betriebsgrundstück". Der Oberbegriff "Grundbesitz" umschließt die beiden zuvor genannten Begriffe als ein Ober- beziehungsweise Dachbegriff. Nachfolgend sollen diese einmal kurz erklärt werden, da sie beim Grundvermögen eine entscheidende Rolle einnehmen:Dieser bezeichnet nach deutschem Recht alle geldwerten Rechte, dazu zählen auch Zubehör, Bestandteile sowie natürlich der Grund und Boden. Bei der Beurteilung vom Grundvermögen nimmt dieser die wichtigste Position ein.
Hierbei handelt es sich um einen Ausdruck im Zivilrecht, wobei der Unterschied ist, dass zusätzlich zum eigentlichen Grund und Boden auch noch fest verbundene Sachen zählen. Als prominentes Beispiel lassen sich an dieser Stelle Gebäude nennen, unabhängig von ihrem geplanten oder realisierten Funktionsumfang. Das Bewertungsrecht setzt die wirtschaftliche Einheit vom Grundvermögen mit dem Grundstück gleich.
Diese Situation ist bei Unternehmen gegeben, da der Grundbesitz dann einer gewerblichen Orientierung unterliegt, wodurch er automatisch zum sogenannten "Betriebsvermögen" übergeht. In der steuerlichen Bilanz findet eine weitere Zweiteilung statt, einerseits in den Grund und Boden (nicht abzugsfähig) und andererseits in das Gebäude als Wirtschaftsgut, wobei eine Abschreibung nach AfA möglich wird.
Zusammenfassung "Grundvermögen"
- wird im Bewertungsgesetz (BewG) definiert und abgehandelt
- fokussiert sich vorrangig auf den reinen Grund und Boden, besondere Regelungen sind aber denkbar
- trifft dann zu, wenn es kein Betriebsvermögen ist und nicht zum forst- sowie landwirtschaftlichen Vermögen zählt
- aus steuerlicher Sicht unterliegt der damit verbundene Grund und Boden keiner möglichen Absetzung oder Abschreibung
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