Grundsicherung
Grundsicherung verständlich & knapp definiert
Die im Sozialgesetzbuch geregelte Grundsicherung dient dazu, jeder in Deutschland lebenden Person einen gesicherten Lebensunterhalt zu ermöglichen. In der Regel erfolgt die Grundsicherung mittels Geldleistungen, die durch Steuergelder finanziert werden.- chevron_right Grundsicherung für Arbeitslose
- chevron_right Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
- chevron_right Höhe der Grundsicherung im Alter
- chevron_right Grundsicherung – Zusammenfassung
Die Grundsicherung ist eine aus Steuergeldern finanzierte Unterstützungsleistung, die ein Staat an Hilfebedürftige zahlen kann. In Deutschland dient die Grundsicherung dazu, älteren, erwerbsgeminderten und arbeitslosen Menschen eine Existenzsicherheit zu geben. Dabei wird im Sozialgesetzbuch zwischen Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfeleistungen unterschieden.
Grundsicherung für Arbeitslose
Die Grundsicherungsleistung für Langzeitarbeitslose wird Arbeitslosengeld II genannt. Umgangssprachlich und oft mit abwertenden Hintergrund, wird von Hartz IV gesprochen. Der Regelbedarf für alleinstehende Personen liegt seit dem 01.01.2017 bei 409 Euro im Monat. Dieser Regelbedarf kann um Mehrbedarfe angepasst und erhöht werden. Die Maßgabe wird dazu im § 21 SGB II beschrieben.
Der Regelbedarf wird grundsätzlich zusätzlich zu den Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenversicherung gezahlt. Auch eine dezentrale Warmwasserversorgung wird zusätzlich zum Regelbedarf übernommen. Zu den Grundsicherungsleistungen für Langzeitarbeitslose zählen auch einmalige und besondere Leistungen. Darunter fallen unter anderem:
- Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten,
- Erstausstattung für Schwangerschaft, Geburt und Bekleidung,
- Reparaturen oder Austausch von therapeutischen und orthopädischen Geräten,
- Haushalts- und Putzhilfe für Rollstuhlfahrer,
- Übernahme der Kosten, um das Umgangsrecht wahrzunehmen,
- Pflege- und Hygieneprodukte bei bestimmten Krankheiten.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
Diese Grundsicherung ist im SGB XII geregelt und soll sicherstellen, dass voll erwerbsgeminderte und ältere Menschen in Deutschland mit einer Existenzsicherung rechnen können. Anspruch auf diese Leistungen haben Menschen ab 65 Jahren oder im Falle der vollen Erwerbsunfähigkeit ab dem 18. Lebensjahr. Im Zuge der strittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 wird auch diese Grundsicherung im gleichen Maße angehoben.
Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter ist das verfügbare Einkommen. Anspruchsberechtigte und der Ehepartner müssen glaubhaft machen, dass Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt nicht decken können. Die Eltern beziehungsweise die Kinder der Anspruchsberechtigten dürfen nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Höhe der Grundsicherung im Alter
Während es bei der Grundsicherung für Arbeitslose einen festen Regelbedarf gibt, muss dieser bei der Grundsicherung im Alter bis ins kleinste Detail berechnet werden. Das Einkommen und Vermögen eines Anspruchsberechtigten muss gegen die Grundsicherung angerechnet werden. Eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung muss daher in jedem Fall individuell berechnet und festgelegt werden.
Grundsicherung – Zusammenfassung
- Grundsicherung ist die Zusicherung der Existenzsicherheit durch Steuergelder eines Staates.
- In Deutschland wird zwischen Grundsicherung im Alter, für Erwerbsgeminderte und für Arbeitslose unterschieden.
- Während bei Arbeitslosen der Regelbedarf eine feste Höhe aufweist, muss die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderte individuell ermittelt werden.
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