Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung verständlich & knapp definiert
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung befassen sich mit Regularien zu Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie dem Jahresabschluss. So müssen die Dokumente beispielsweise klar, transparent und kontinuierlicher nach dem gleichen Schema aufgebaut sein.Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sind Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Sie besagen beispielsweise, dass Bilanz und Gewinne- und Verlustrechnung übersichtlich aufgebaut werden müssen, damit jede Art von Verschleierung vermieden wird.
Hauptaussagen der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich Kaufleute – also letztlich Unternehmen – nach bestimmten, einheitlichen Regeln verhalten. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sind dabei solche Regeln, die unter anderem auf Folgendes abzielen:
- Klarheit und Übersichtlichkeit: Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz von Unternehmen müssen – mit wenigen Ausnahmen – offengelegt werden. So sollen externe Stakeholder die aktuelle wirtschaftliche Situation beurteilen können. Damit es hierbei wiederum nicht zu Verschleierungen der eigentlichen Realität kommen kann, müssen die Dokumente transparent, klar und übersichtlich gestaltet werden.
- Stetigkeit: Zudem ist die Form der Darstellung beizubehalten. Nur so lassen sich zwei oder mehrere aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse miteinander vergleichen.
- Wesentlichkeit: Die gesetzlichen Muster für den Abschluss können verändert werden, wenn beispielsweise Positionen wegen Geringfügigkeit zusammengefasst werden. Denn Bilanz, GuV und Jahresabschluss sollen möglichst übersichtlich die wichtigsten Informationen für den Betrachter zusammenfassen.
Weitere Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Neben diesen drei elementaren Bestandteilen weisen die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung weitere Aspekte auf. So folgt etwa aus dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, dass Positionen nicht einfach miteinander verrechnet werden dürfen. Verbindlichkeiten und Forderungen müssen gleichermaßen ausgewiesen werden, nicht nur deren Saldo.
Darüber hinaus sehen die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung vor, dass der Jahresabschluss zum Ende eines Geschäftsjahres innerhalb einer bestimmten Zeit aufzustellen ist (Grundsatz der Rechtzeitigkeit). Die hierbei erstellte Schlussbilanz muss der Eröffnungsbilanz des Folgejahres gleichen, so sieht es der Grundsatz der Bilanzidentität vor. Werden beispielsweise Vermögensgüter in der Bilanz bewertet, so ist hierbei immer vom Grundsatz der Vorsicht auszugehen. Das heißt, dass Ergebnisse erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert werden.
Zu bewerten sind dabei grundsätzlich einzelne Bilanzposten (Grundsatz der Einzelbewertung). Auszugehen ist immer von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, solange keine anderweitigen, tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vorliegen. Zudem sind auch die Bewertungsmethoden für die Anlagegüter beizubehalten. Aufwendungen und Erträge müssen nach dem Grundsatz der periodengerechten Zuordnung verzeichnet werden.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sind ein Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Sie besagen unter anderem, dass die Bilanz einheitlich, strukturiert und klar erstellt werden muss
- Durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sollen externe Stakeholder Unternehmensbilanzen einfacher lesen können
whatshot Beliebteste Artikel
- chevron_right Stakeholder und Shareholder
- chevron_right Nachhaltigkeit
- chevron_right Ökonomie
- chevron_right Schwellenländer
- chevron_right Soziale Ziele
- chevron_right Diskontieren
- chevron_right Antizyklische Fiskalpolitik
- chevron_right Vertragsfreiheit
- chevron_right Lobbyismus
- chevron_right Prokura