Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung


Kurz & einfach erklärt:

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verständlich & knapp definiert

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung schaffen Rahmenbedingungen für die Buchhaltung. Dabei sind Unternehmen dazu verpflichtet, genau diese Grundsätze auch tatsächlich einzuhalten, es handelt sich nicht etwa um eine freiwillige Richtlinie.
notes Inhalte

Kaufleute laut Handelsgesetzbuch sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss durchzuführen. Dabei sind die sogenannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einzuhalten. 


Im Wesentlichen besagen diese, dass die Erstellung der Bilanz und die Buchführung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen müssen

Doch auch weitere Regelungen wie zum Beispiel die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellungen sind verankert. Ebenso wichtiger Bestandteil ist die sogenannte Bilanzidentität: Sie besagt, dass die Abschlussbilanz des Vorjahres, der Eröffnungsbilanz des Folgejahres entsprechen muss. 

Nur so ist eine lückenlose Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung garantiert. Auch das in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung festgelegte Saldierungsverbot ist elementar. Es besagt, dass Erträge on Aufwendung aus Transparenzgründen nicht miteinander verrechnet werden dürfen.

Inhalte der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Für den Gesetzgeber ist es von hoher Bedeutung, dass sich alle Wirtschaftssubjekte an gewisse Regeln halten. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, welche Rahmenbedingungen für die Buchführung und Rechnungsstellung schaffen. Hierzu gehören:

  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Es dürfen nur solche Geschäftsvorfälle verbucht werden, die tatsächlich stattgefunden haben und zudem objektiv aus den Büchern herleitbar sind.
  • Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Wenn Unternehmen Buchführung betreiben, so muss dies stets klar und übersichtlich erfolgen. So sollen sachverständige Dritte die Möglichkeit haben, alle Buchungen nachvollziehen zu können.
  • Grundsatz der Einzelbewertung: Es darf grundsätzlich keine Gruppenbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgen, auch wenn dies im Einzelfall durchaus zulässig ist.
  • Grundsatz der Vollständigkeit: Ist die Buchführung nicht lückenlos, so kann sie vom Gesetzgeber nicht akzeptiert werden.
  • Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist zeitnah und in chronologischer Form durchzuführen.
  • Grundsatz der Sicherheit: Die Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.
  • Belegprinzip: Es darf nur dann ein Geschäftsvorfall verbucht werden, wenn diesem ein Beleg zugrunde liegt. Nur in Ausnahmefällen sind Unternehmen dazu befugt, Buchungen ohne Beleg durchzuführen.

Beispiel für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Ein kleiner Lebensmittelhändler verkauft Waren im Wert von 250 Euro an Kunden, wofür er eine Barzahlung erhält. Auf Basis der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung muss hierfür zeitnah eine Buchung erfolgen, die sich chronologisch in die anderen Buchungen einsortiert. Zudem ist ein Kassenbeleg zu erstellen, anhand dem nachgewiesen werden kann, dass dieser Vorfall tatsächlich stattgefunden hat.

Darüber hinaus muss der Lebensmittelverkäufer auch alle anderen Warenverkäufe absolut lückenlos und in zeitlicher Reihenfolge festhalten. Nur so ist gewährleistet, dass das Finanz- oder Gewerbeamt eine mögliche Betriebsprüfung durchführen könnte und dabei auch wirklich alle Geschäftsvorfälle nachvollziehen kann.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung schaffen Rahmenbedingungen für die Buchhaltung
  • Insbesondere muss diese chronologisch, klar strukturiert und wahrheitsgemäß erfolgen

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