Grenzsteuersatz
Grenzsteuersatz verständlich & knapp definiert
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Prozent des nächsten zu verdienenden Euros an den Fiskus als Steuer abgeführt werden müssen. Im deutschen, progressiv genannten Einkommensteuersystem, steigen die Grenzsteuersätze mit steigenden Einkommen.- chevron_right Abhängigkeit des Grenzsteuersatzes von der Höhe des zu versteuernden Einkommens
- chevron_right Kapitalertragssteuer und Grenzsteuersatz
- chevron_right Mathematische Definition des Grenzsteuersatzes
Unter Grenzsteuersatz (auch marginaler Steuersatz) versteht man den Steuersatz, der bei einem zusätzlich zu versteuernden Einkommen um eine Einheit (z. B. 1,00 EUR) für die Berechnung der Steuern für diese zusätzliche Einheit zugrunde gelegt werden muss.
Der Grenzsteuersatz ist nur dann aussagekräftig, wenn in dem betreffenden Land ein progressiver Steuertarif - wie z. B. in Deutschland - gilt, also niedriges Einkommen mit einem niedrigen und hohes Einkommen mit einem höheren prozentualen Steuersatz besteuert wird.
Abhängigkeit des Grenzsteuersatzes von der Höhe des zu versteuernden Einkommens
Bewegt sich das zu versteuernde Einkommen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen und wird die Grenze auch bei einer Erhöhung des Einkommens nicht überschritten, beträgt der Grenzsteuersatz 0%.
Ab dem Betrag, der die steuerliche Freigrenze erstmalig überschreitet, springt der Grenzsteuersatz von 0% auf den Wert des Eingangssteuersatzes und steigt mit zunehmendem zu versteuernden Einkommen linear bis auf den Wert des Spitzensteuersatzes von 42 % (Deutschland) an und wird in der BRD bei ca. EUR 53.000,00 (Ledige) zu versteuerndes Einkommen erreicht.
Für alle weiteren zusätzlichen zu versteuernden Einkünfte bleibt der Grenzsteuersatz konstant auf dem Niveau des Spitzensteuersatzes.
In Deutschland besteht eine Ausnahme: Falls das zu versteuernde Einkommen den Betrag von ca. EUR 250.000,00 (Ledige), bzw. ca. EUR 500.000,00 (Verheiratete nach der Splitting Tabelle), überschreitet, springt der Grenzsteuersatz nochmals um 3% auf 45% und bleibt für alle weiteren zu versteuernden Einkommen konstant bei diesem Satz. Umgangssprachlich wird dieser nochmalige Sprung der Einkommenssteuer als "Reichensteuer" bezeichnet.
Kapitalertragssteuer und Grenzsteuersatz
In Deutschland wird zur Ermittlung der Kapitalertragssteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz angewandt, so dass auch der Grenzsteuersatz unabhängig von der Höhe der steuerlich relevanten Kapitalerträge konstant bleibt und betragsmäßig mit dem Kapitalertragssteuersatz identisch ist.
Mathematische Definition des Grenzsteuersatzes
Mathematisch entspricht der Grenzsteuersatz dem Differentialquotienten (Ableitung) der Steuerbetragsfunktion und entspricht damit der Steigung der Steuerbetragsfunktion bei einem definierten zu versteuernden Einkommen.
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