Gläubigerversammlung


Kurz & einfach erklärt:

Gläubigerversammlung verständlich & knapp definiert

Müssen Unternehmen Insolvenz anmelden, so bestimmt die Gläubigerversammlung maßgeblich über die Abwicklung des Konzerns. Dabei besteht die Versammlung aus allen Gläubigern, die derzeit noch offene Forderung gegenüber dem Unternehmen haben.
notes Inhalte

Die Gläubigerversammlung ist ein Entscheidungsgremium, das die Rechte von Gläubigern gegenüber einem insolventen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht wahrnimmt. Dabei ist jeder Gläubiger teilnahmeberechtigt und wird vom Insolvenzgericht unmittelbar nach Aufnahme des Insolvenzverfahrens über die Versammlung informiert.

Einberufung und Inhalt der Gläubigerversammlung

Wenn Unternehmen aus welchen Gründen auch immer Insolvenz anmelden müssen, wird die sogenannte Gläubigerversammlung zeitnah nach der Eröffnung des Verfahrens einberufen. Im Rahmen der ersten Versammlung legt der Insolvenzverwalter einen umfassenden Bericht über die wirtschaftliche Situation des Schuldners dar. Ziel ist es dabei, den Gläubigern alle notwendigen Informationen zu liefern, auf deren Basis anschließend Entscheidungen zur Abwicklung des Unternehmens getroffen werden.

Nach dem Vortrag des Berichts werden formale Entscheidungen bezüglich des Insolvenzverfahrens getroffen. Anschließend geht es dann darum, über die weitere Zukunft des Unternehmens zu entscheiden.

Welche Entscheidungen trifft die Gläubigerversammlung?

Grundsätzlich bedeutet das Insolvenzverfahren nicht zwangsweise das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen. Denn die Gläubigerversammlung kann durch mehrheitsfähige Beschlüsse entscheiden, dass der Betrieb fortgeführt wird. Die Basis für diese Entscheidung bildet der Bericht des Insolvenzverwalters, der oftmals strikte Rationalisierungen oder Auslagerungen von Unternehmensteilen vorsieht.

Darüber hinaus hat die Versammlung das Recht, einen neuen Insolvenzverwalter zu wählen. Denn zunächst bestellt das Gericht diesen, kann dabei aber jederzeit überstimmt werden. Weitere, wichtige Rechte und Entscheidungsbefugnisse der Gläubigerversammlung:


  • Erstellung eines Insolvenzplans: Dem Insolvenzverwalter kann aufgetragen werden, einen Insolvenzplan für das schuldnerische Unternehmen auszuarbeiten.
  • Bestellung eines Gläubigerausschusses: Dieser Ausschuss kann sich mit einzelnen Fragen der Abwicklung beschäftigen, Vorschläge machen und teilweise autonome Entscheidungen treffen. Die Mitglieder werden ebenfalls von der Versammlung gewählt.
  • Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters: Bei einigen besonderen Handlungen – beispielsweise dem Verkauf des Unternehmens – muss sich der Insolvenzverwalter die Zustimmung der Versammlung einholen.

Wer nimmt an der Gläubigerversammlung teil?

Grundsätzlich ist die Gläubigerversammlung – im Gegensatz zur Gerichtsverhandlung – nicht öffentlich. Daher nehmen ausschließlich Personen oder Unternehmen teil, die direkt am Insolvenzverfahren beteiligt sind. Es ist allerdings für Beteiligte möglich, sich vertreten zu lassen und eine entsprechende schriftliche Vollmacht auszustellen. Zu den Beteiligten gehören:

  • Gläubiger
  • Nachrangige Insolvenzgläubiger
  • Insolvenzverwalter und dessen Mitarbeiter
  • Mitglieder des Gläubigerausschusses
  • Absonderungsberechtigte Gläubiger
  • Rechtspfleger und weiteres Personal des Gerichts
  • Weitere Personen, sofern diese vom Gericht ausdrücklich zugelassen sind

Gläubigerversammlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Gläubigerversammlung besteht aus allen Gläubigern eines insolventen Unternehmens
  • Sie kann durch Abstimmung über den Fortbestand oder Verkauf des Unternehmens bestimmen
  • Dabei hat jeder Gläubiger ein Anrecht darauf, an der nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung teilzunehmen

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