Gewinnwarnung


Kurz & einfach erklärt:

Gewinnwarnung verständlich & knapp definiert

Gibt ein an der Börse notiertes Unternehmen bekannt, dass der geplante Gewinn niedriger ausfallen wird, handelt es sich um eine Gewinnwarnung. Aktiengesellschaften haben die Pflicht der unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Entwicklungen und Fakten. Hierzu gehören beispielsweise niedrigere Gewinne oder drohende Verluste.

Mit einer Gewinnwarnung teilen Unternehmen, die Kapital an der Börse handeln, dem Kapitalmarkt mit, dass der prognostizierte Gewinn eines bestimmten Zeitraums geringer ausfallen wird. Unternehmen müssen eine Gewinnwarnung herausgeben, damit sie sich nicht durch Insiderhandel strafbar machen. Das Gegenteil einer Gewinnwarnung ist die Gewinnerwartung. Auch die Gewinnerwartung muss zwingend gemeldet werden.

Gesetzliche Regelung zur Gewinnwarnung

 In § 15 Wertpapierhandelsgesetz sind die Einzelheiten zur Meldung von Insiderinformationen geregelt. Gemäß diesem Gesetz müssen Unternehmen diese Insiderinformationen vorab den Handelsplätzen und der BaFin zur Verfügung stellen und im Unternehmensregister eintragen lassen. Dies gilt auch für Eigengeschäfte durch Führungskräfte.

 

Verstößt ein Unternehmen gegen dieses Gesetz, können je nach Umfang Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt ihre Kontrollaufgaben gegen Insiderhandel sehr ernst und belegt Verstöße mit empfindlichen Sanktionen.

Gewinnwarnung – Zusammenfassung

  • Zeichnet sich ab, dass sich zukünftige Gewinne schlechter entwickeln als erwartet, muss eine Gewinnwarnung ausgegeben werden.
  • Eine Gewinnwarnung ist als Schutz vor Insiderhandel zwingend vorgeschrieben.
  • Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann mit großen Schadensersatzansprüchen für das Unternehmen verbunden sein.

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