Gewerbebetrieb
Kurz & einfach erklärt:
Gewerbebetrieb verständlich & knapp definiert
Ein Gewerbebetrieb ist ein rechtlich klar definierter Begriff. Er bezeichnet eine wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die gleichzeitig keine selbstständige Arbeit darstellt.notes Inhalte
- chevron_right Unterschied Gewerbebetrieb und freie Berufe
- chevron_right Gewerbebetriebe in vielfältigen wirtschaftliche Sektoren
- chevron_right Gewerbebetrieb - kurz zusammengefasst:
Ein Gewerbebetrieb ist vorhanden, wenn ein Unternehmer selbstständig eine berufliche Tätigkeit ausübt und diese nicht zu den freiberuflichen Berufsfeldern zählt. Landwirtschaftliche Unternehmen gelten ebenfalls nicht als Gewerbebetrieb.
Unterschied Gewerbebetrieb und freie Berufe
Der Unterschied zu freien Berufen ist aus zwei Gründen relevant:
- müssen Gewerbetreibende ihren Betrieb bei der lokal zuständigen Behörde explizit anmelden, sie benötigen einen Gewerbeschein. Die Zuständigkeit differiert zwischen den Gemeinden. Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit ausschließlich dem Finanzamt melden.
- unterliegen sie der Gewerbesteuerpflicht, die Empfänger sind die Kommunen. Freiberufler müssen nur Einkommenssteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer abführen. Die Gewerbesteuer lässt sich auf die Einkommenssteuer anrechnen.
Gewerbebetriebe in vielfältigen wirtschaftliche Sektoren
Gewerbebetriebe gibt es unter anderem im Handwerk, in der Industrie, im Handel und im Handwerk. ein großer Teil der in Deutschland selbstständigen Existenzen ist in der Form des Gewerbebetriebs organisiert. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede. Wer beispielsweise ein Spielwarengeschäft eröffnet, muss dieses nur anmelden. Voraussetzungen müssen die Anmelder nicht erfüllen, es handelt sich um eine bloße Anzeigepflicht. Die Erteilung der Erlaubnis stellt einen formalen Akt dar.
Die in Deutschland festgeschriebene Gewerbefreiheit schränkt der Staat in zahlreichen Branchen jedoch ein, in diesen müssen Gründer ihre fachliche oder charakterliche Eignung vorweisen. Sie müssen zum Beispiel eine Ausbildung absolviert haben oder ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge einreichen. Diese Einschränkungen dienen dem Schutz der Kunden, der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit.
Gewerbebetrieb - kurz zusammengefasst:
- selbstständige Existenzen, die unter die Gewerbeordnung fallen
- Anmeldepflicht, teilweise mit Voraussetzungen
- zu unterscheiden von freiberuflichen Tätigkeiten
- Gewerbesteuer als zusätzliche Steuerleistung
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