Gewerbeamt
Kurz & einfach erklärt:
Gewerbeamt verständlich & knapp definiert
Das Gewerbeamt ist die zuständige Behörde für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Unternehmens. Die Zuständigkeit richtet sich in Deutschland nach dem jeweiligen Landesrecht.notes Inhalte
- chevron_right Unterschiede zwischen den Ländern
- chevron_right Die Aufgaben vom Gewerbeamt
- chevron_right Gewerbeamt in Stichpunkten:
In einigen Bundesländern Deutschlands fungiert das Gewerbeamt als Ansprechpartner für Gewerbetreibende, die Mitarbeiter prüfen und bestätigen zum Beispiel Gewerbeanmeldungen. Andere Bundesländer organisieren diese Aufgaben entweder in Behörden mit einer anderen Bezeichnung oder extern.
Unterschiede zwischen den Ländern
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende gleichen sich in Deutschland weitgehend, die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der bundesweit gültigen Gewerbeordnung. So regelt das Gesetz, welche Unternehmer ein Gewerbe anmelden müssen. Differenzen gibt es bei der Organisation der zuständigen Stelle.
Unter anderem in Brandenburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz heißt die Behörde Gewerbeamt, in Berlin zeichnen die Ordnungsämter verantwortlich. Auch zwischen den Kommunen existieren Unterschiede in der Organisationsform.
In manchen Städten übernimmt das Amt für Finanzen die Aufgaben. Länder wie Hamburg haben die Zuständigkeit an externe Institutionen wie die Handelskammer übertragen. Die Kommunen informieren Bürger gewöhnlich auf ihrer Homepage über den richtigen Kontakt.
Die Aufgaben vom Gewerbeamt
Der Aufgabenbereich der Gewerbeämter umfasst hinsichtlich Gewerbetreibender insbesondere:
- die Entgegennahme von Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen
- Prüfung von Voraussetzungen: In einigen Berufsfeldern fordert der Gesetzgeber Nachweise über die Zuverlässigkeit oder die fachliche Eignung, Antragssteller müssen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen
Zudem erheben die Kommunen von Gewerbebetrieben Gewerbesteuer. Teilweise verantworten Gewerbeämter die Berechnung und die Ausstellung der Bescheide, andernorts ist das an eine andere Behörde ausgelagert.
Gewerbeamt in Stichpunkten:
- Ämter mit exakt diesem Namen gibt es nur in einigen Bundesländern
- anderswo erfüllen andere Behörden und Kammern diese Aufgaben
- Verwaltungsaufgaben in Bezug auf Gewerbetreibende
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