Gesellschafterdarlehen


Kurz & einfach erklärt:

Gesellschafterdarlehen verständlich & knapp definiert

Ein Gesellschafterdarlehen bezeichnet die Darlehensvergabe eines Gesellschafters an seine Gesellschaft. Normalerweise entsteht hier kein Schuldner-Gläubiger Verhältnis. Anstelle dessen wird das Darlehen als Einlage des Gesellschafters verstanden.
notes Inhalte

Ein Gesellschafterdarlehen bezeichnet einen Kredit, den ein Teilhaber einer Firma seinem eigenen Unternehmen gewährt. Betriebswirtschaftlich gesehen führt der Gesellschafter dem Unternehmen damit gleichzeitig Eigenkapital sowie Fremdkapital zu. Dadurch erwirbt er den Anspruch, sowohl Zinsen für seinen Kredit als auch eine Gewinnbeteiligung auf die Einlage verlangen zu können.

Erhöhung des Eigenkapitals während einer Unternehmenskrise

Doch die Vergabe eines Gesellschafterdarlehens ist mit etlichen Fallstricken versehen. Häufig ist solch ein Kredit nämlich während einer Unternehmenskrise notwendig. Eine Unternehmenskrise kennzeichnet sich laut Rechtssprechung dadurch, dass eine Firma auf dem freien Markt kein Fremdkapital mehr erhält.


Um eine Unternehmenspleite abzuwenden, bleibt meist nur noch eine Option offen. Die Gesellschafter müssen ihr Eigenkapital erhöhen, um die Liquidität sicherzustellen. Diese Vorgehensweise hat jedoch aus Sicht der Gesellschafter einen gravierenden Nachteil.


Wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet, haftet der Gesellschafter mit seiner vollen Kapitaleinlage. Das Eigenkapital ist dann teil der Konkursmasse, auf die alle Gläubiger ein Anrecht haben.

Gesellschafterdarlehen statt Eigenkapital

Um diesen potenziellen Verlust zu vermeiden, können die Teilhaber die Eigenkapitalerhöhung in Form eines Gesellschafterdarlehens durchführen. Dadurch sind sie im Falle einer Insolvenz prinzipiell gleichberechtigte Gläubiger und können folglich zumindest auf eine teilweise Rückzahlung ihres Kapitals hoffen.

Gesellschafterdarlehen anfällig für Missbrauch

Doch dieses System ist anfällig für Missbrauch. Es ist zum Beispiel denkbar, dass Gesellschafter nur noch das gesetzliche Minimum an Stammkapital als Eigenkapital einbringen. Alle darüber hinaus gehenden Kapitaleinlagen deklarieren sie dann als Gesellschafterdarlehen.


Dadurch haften die Firmeninhaber letztlich nur noch mit einem geringen Teil ihres persönlichen Besitzes. Zusätzlich kassieren sie Zinsen und Gewinnbeteiligungen, die dem Unternehmen weiteres Kapital entziehen.


Außerdem haben Gesellschafter gegenüber anderen Gläubigern einen Wissensvorsprung. Sie kennen die Unternehmensbilanz. Deshalb wissen sie sehr viel früher, wann eine Insolvenz nicht mehr abzuwenden ist. So können sie noch vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihr Gesellschafterdarlehen zurückfordern und schädigen damit die übrigen Gläubiger.

Wie der Gesetzgeber dem Missbrauch begegnet

Lange Zeit ist für die Rechtssprechung entscheidend gewesen, wann der Vertrag über das Gesellschafterdarlehen zustande gekommen ist. Wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kreditzahlung wirtschaftlich gesund gewesen ist, ist an einer Rückzahlung des Darlehens nichts zu beanstanden gewesen.


Anders sieht der Fall aus, wenn das Darlehen während einer Unternehmenskrise gewährt wird. Der Gesetzgeber bezeichnet solche Kredite als eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen. Man behandelt sie im Insolvenzfall juristisch wie Eigenkapital.

Weitere Gesetzesreform notwendig

Dennoch ist eine weitere Gesetzesreform notwendig gewesen, um den Missbrauch endgültig in den Griff zu bekommen. Deshalb gilt seit einigen Jahren das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Darin ist auch der Status des Gesellschafterdarlehens neu geregelt.


Laut dem MoMiG sind nun nicht mehr nur eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen Teil der Insolvenzmasse, sondern alle Darlehen, die von den Gesellschaftern stammen. Die Rückzahlungsansprüche sind anderen Gläubigern nachgeordnet.

Fazit: Ein Unternehmensgesellschafter profitiert also inzwischen nur noch von einem Gesellschafterdarlehen, wenn das Unternehmen wirtschaftlich lebensfähig ist. Dann erhält er nämlich nach wie vor Zinsen auf sein Kapital.

Zusammenfassung Gesellschafterdarlehen:

  • Kredit, den ein Unternehmensgesellschafter seiner eigenen Firma gewährt
  • erhöht das Eigenkapital
  • ist während einer Unternehmenskrise oftmals die letzte Option
  • wurde früher insbesondere bei einer Insolvenz häufiger missbraucht, um Unternehmerhaftung zu umgehen
  • laut der neuen Rechtssprechung gehören Gesellschafterdarlehen wie Eigenkapital zunächst zur Konkursmasse

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