Geldwerter Vorteil
Geldwerter Vorteil verständlich & knapp definiert
Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die nicht in Geld ausgezahlt wird. Er wird auch als Dienst- oder Sachleistung, wie z.B. Firmenwagen, Firmenhandy oder Gutscheine, bezeichnet. Die meisten Arbeitnhemer bekommen diese Leistungen kostenlos oder vergünstigt.- chevron_right Das klassische Beispiel: Der privat genutzte Dienstwagen
- chevron_right Verpflegung und Unterkunft
- chevron_right Andere Sachbezüge
- chevron_right Die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Handhabung
- chevron_right Geldwerter Vorteil - Zusammenfassung:
Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Vergütung seiner Angestellten mit einem Sachbezug ergänzt. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Überlassung eines Dienstfahrzeuges zu privaten Zwecken, ein Jobticket oder Mahlzeiten handeln. Auf diese Sachbezüge fallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben an, es gibt aber Freigrenzen und Freibeträge. Die Schwierigkeit liegt darin, einige Sachbezüge in konkrete Geldbeträge umzurechnen. Eine individuelle Ermittlung des tatsächlichen geldwerten Vorteils wäre zudem häufig zu bürokratisch. Deswegen hilft sich der Staat bei diesen geldwerten Vorteilen mit generellen Regelungen und mit Pauschalen aus.
Das klassische Beispiel: Der privat genutzte Dienstwagen
Viele Arbeitgeber erlauben ihren Arbeitnehmern, den zur Verfügung gestellten Firmenwagen privat zu verwenden. Der Gesetzgeber sieht zwei Möglichkeiten vor, wie sich dieser geldwerte Vorteile mit einem Betrag beim Finanzamt angeben lässt. Angestellte dürfen zwischen diesen beiden Optionen frei wählen:
- Ein-Prozent-Regelung: Pro Monat hat der Sachbezug einen Wert von 1 % des Listenpreises bei der Erstzulassung. Das momentane Alter des Autos spielt keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Fahrzeug zu diesem Preis erworben hat. Auch wenn er das Auto als Gebrauchtwagen gekauft an, gilt der Listenpreis.
- Fahrtenbuch: Die Nutzer notieren penibel die Strecken, die sie privat absolvieren. Die Gesamtkosten für private und dienstliche Fahrten werden aufgesplittet. Das beschränkt sich nicht nur auf Benzin und andere Verbrauchskosten, die jährlichen Abschreibungen für die Anschaffung des Fahrzeugs kommen anteilig hinzu. Bei Neuwagen basiert die Rechnung auf einer Nutzungsdauer von acht Jahren, bei Gebrauchtwagen bedarf es einer realistischen Schätzung.
Verpflegung und Unterkunft
Einzelne Mahlzeiten in der Kantine oder Vollverpflegung zählen genauso zu den geldwerten Vorteilen wie die Unterbringung von Mitarbeitern in einer Unterkunft. Hierfür werden jährlich neue Pauschalbeträge festgelegt, für 2017 lauten sie:
- je Frühstück: 1,70 Euro
- für den gesamten Monat: 51 Euro
- je Mittag- oder Abendessen: 3,17 Euro
- für den gesamten Monat: 95 Euro
- Vollverpflegung: 241 Euro
- Unterkunft (zum Beispiel Hotel): 223 Euro
- Wohnung: ortsübliche Miete
Andere Sachbezüge
Das Spektrum der geldwerten Vorteile ist groß, es fallen sämtliche in Geld umrechenbare Zuwendungen darunter. Beliebt ist ein örtliches Jobticket für den Nahverkehr, auch Gutscheine von Tankgutschein bis hin zum Warengutschein verteilen viele Arbeitgeber. Geschenke jeglicher Art gehören ebenfalls in diese Kategorie, zum Beispiel zum Geburtstag. Viele Arbeitnehmer profitieren zudem von einem Personalrabatt auf die Produkte des eigenen Unternehmens.
Die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Handhabung
Der Gesetzgeber sieht für Sachbezüge unterschiedliche Freigrenzen und Freibeträge vor, teilweise auch keins von beidem. Freigrenze bedeutet, dass beim Überschreiten der Grenze für die Gesamtsumme Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen. Bei einem Freibetrag ist der geldwerte Vorteil bis zur jeweiligen Höhe dagegen steuer- und abgabenfrei, nur darüber hinausgehende Beträge werden angerechnet. Hier die Regelungen im Überblick:
- Freigrenze von 44 Euro im Monat: Diese gilt für Sachbezüge wie die private Nutzung von Fahrzeugen und Gutscheine.
- Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen und Jubiläen: Die Freigrenze liegt bei 60 Euro.
- Personalrabatt: Unter der Voraussetzung, dass der Rabatt höchstens 4 % auf die Endpreise beträgt, können Angestellte einen Freibetrag von 1.080 Euro im Jahr nutzen.
- Sachbezüge mit Pauschalwerten wie Mahlzeiten: Bei diesen gibt es keine Befreiung von der Steuer- und Abgabenpflicht.
Geldwerter Vorteil - Zusammenfassung:
- Sachbezüge als Zuwendungen durch den Arbeitgeber
- private Nutzung des Dienstautos: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch
- für Verpflegung und Unterkunft gelten Pauschalwerte
- abweichende steuer- und abgabenrechtliche Behandlung zwischen Sachbezügen
- zum Teil Freigrenzen und Freibeträge
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