Gebrauchsmusterschutz
Gebrauchsmusterschutz verständlich & knapp definiert
Mit dem Gebrauchsmusterschutz können Unternehmen Erfindungen schützen. Dabei lässt sich dieses Schutzrecht deutlich schneller beantragen als beispielsweise das Patent.- chevron_right Gebrauchsmusterschutz anmelden – so gehen Unternehmen vor
- chevron_right Beispiel für den Gebrauchsmusterschutz
- chevron_right Gebrauchsmusterschutz – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Der Gebrauchsmusterschutz wird auch oft als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet. Geschützt werden können hierdurch gewerblich anwendbare Erfindungen, die grundsätzlich neu sind und auf einem erfinderischen Schritt basieren.
Gebrauchsmusterschutz anmelden – so gehen Unternehmen vor
Das Anmeldeverfahren ist in Deutschland vergleichsweise strikt reguliert. Für die Anmeldung müssen Unternehmen Unterlagen entweder auf elektronischem oder dem postalischen Wege an das Deutsche Patent- und Markenamt versenden. Wichtig ist, die Beschreibung der Erfindung zu definieren:
- Was ist das Besondere an der Erfindung?
- Welche spezifischen Eigenschaften heben diese Erfindung von anderen ab?
- Worin bestehen die Schutzansprüche
- Was ist der aktuelle Stand der Technik im Themenbereich der Erfindung?
Auf Basis dieser Informationen kann das Patentamt dann überprüfen, inwiefern sich die Erfindung überhaupt als solche schützen lässt. Die grundsätzlichen Anforderungen hierfür fallen aber geringer aus als beispielsweise beim Patent. Unternehmen können das Gebrauchsmuster meist schon binnen weniger Wochen als solches eintragen lassen – beim Patent dauert es oft Jahre.
Beispiel für den Gebrauchsmusterschutz
Es können nicht alle Innovationen als Gebrauchsmuster geschützt werden. Wichtig ist, dass die Erfindungen immer technischer Art sind. Beispiele für solche Erfindungen sind unter anderem:
- Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien oder Entdeckungen
- Baupläne, Lehrmethoden, Schnittmuster, Spielregeln
- Herstellungs- und Arbeitsverfahren
Biotechnische Erfindungen lassen sich hingegen nicht als Gebrauchsmuster anmelden. Selbiges gilt auch für spezielle Pflanzensorten oder Tierarten.
Gebrauchsmusterschutz – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Mit dem Gebrauchsmusterschutz lassen sich Erfindungen schützen
- Der Gebrauchsmusterschutz ist deutlich schneller beantragt als das Patent
- Beispiele sind Baupläne, Herstellungsverfahren oder Theorien schützen
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