Fusionskontrolle


Kurz & einfach erklärt:

Fusionskontrolle verständlich & knapp definiert

Die Fusionskontrolle dient dem Erhalt eines funktionierenden Wettbewerbs. Die Wettbewerbsbehörden prüfen, ob aus einer Fusion eine marktbeherrschende Stellung entstehen kann.
notes Inhalte

Bei der Fusionskontrolle handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die zuständige Wettbewerbsbehörde eine Fusion von Unternehmen genehmigt oder untersagt. Fusionen sind insbesondere:

  • Aufkauf eines Unternehmens
  • Kauf eines Firmenteils, zum Beispiel eine bestimmte Sparte oder einen Produktionsstandort
  • Joint Venture

Die Fusionskontrolle soll den Wettbewerb schützen, indem sie eine marktbeherrschende Stellung eines fusionierten Unternehmens verhindert. Eine solche Stellung würde die Marktmechanismen untergraben. So würde die Preisbildung auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage nicht mehr funktionieren. Dominiert ein Anbieter einen Markt, verfügen die Abnehmer über kaum oder keine Auswahl mehr. Das dominierende Unternehmen kann ein Preisdiktat durchsetzen.

Verhinderung marktbeherrschender Stellungen

Marktbeherrschende Stellungen treten vornehmlich in zwei Varianten auf:

  • horizontal: Ein Unternehmen hat auf einem bestimmten Markt einen weitaus höheren Marktanteil als die zweitplatzierte Firma. In diesem Fall ist die Preisbildung ein Problem. Zugleich würde unter der Dominanz die Innovationskraft leiden. Mangels ernsthafter Konkurrenz hat das Unternehmen kaum Motivation, in bessere Qualität und neue Produkte zu investieren.
  • vertikal: Hier beherrscht ein Konzern die komplette Wertschöpfungskette. Er stellt zum Beispiel ein Produkt her und vertreibt es über den eigenen Großhandel und eigene Filialen. Mitbewerber im Handel verfügen selten über die Chance, dieses Produkt verkaufen zu können. Erhalten sie es doch, müssen sie hohe Einkaufspreise stemmen.

Die Wettbewerbsbehörden befassen sich in der Regel mit diesen beiden Problematiken. Darüber hinaus können sie eingreifen, wenn sich ein Mischkonzern in mehreren Märkten engagieren will und relevante Marktanteile erlangen würde. Wenn er genügend finanzielle Mittel besitzt, kann er den Markteintritt querfinanzieren und Konkurrenten mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Ein gut verdienender Chemiekonzern kauft eine Supermarktkette. Seine Milliardengewinne aus dem Chemiesektor nutzt er dazu, um die Waren in der Anfangszeit deutlich billiger als die Mitbewerber anzubieten. Diese können mangels finanziellen Reserven nicht mithalten. Verschwinden sie vom Markt, führt das in diesem Sektor zu einer horizontalen Marktbeherrschung. Der Konzern kann die Preise deutlich erhöhen.

Grundsätzliche Vorgehensweise am Beispiel des Bundeskartellamts

Die Wettbewerbsbehörden in vielen Staaten arbeiten ähnlich, oftmals unterscheiden sich nur die Details. Wie in Deutschland existiert in den meisten Staaten ein Antragsverfahren. Das Bundeskartellamt kontrolliert nicht nachträglich, die Unternehmen müssen explizit um Erlaubnis fragen. Versäumen sie diese Pflicht, macht die Behörde die Fusion rückgängig und verhängt ein Bußgeld. In Deutschland greift diese Antragspflicht ab folgenden Jahresumsätzen, nur eine der beiden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Inlandsumsatz: Ein Unternehmen hat bisher mindestens 25 Millionen Umsatz, das andere mindestens 5 Millionen.
  • weltweiter Umsatz: Das neue Unternehmen hätte mindestens 500 Millionen Umsatz.

Diese Schwellen hat der Gesetzgeber beschlossen, um kleineren Firmen keine unnötige Bürokratie aufzubürden. Bei niedrigeren Größenordnungen ist die Wahrscheinlichkeit zudem gering, dass daraus eine marktbeherrschende Stellung resultiert. Detaillierte Regelungen zum vollständigen Verfahren finden sich im Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung.

Ausnahmen

Teilweise erlaubt das Bundeskartellamt Fusionen, obwohl aus ihnen eine marktbeherrschende Stellung folgt. Die Zustimmung setzt voraus, dass diese Fusion dem Markt mehr nützt als schadet. Das gilt beispielsweise, wenn die Firma einen neuen Markt erschließt. Zusätzlich existiert im deutschen Wettbewerbsrecht die Ministererlaubnis. Der Bundeswirtschaftsminister darf das Bundeskartellamt überstimmen.

Fusionskontrolle - Zusammenfassung:

  • soll marktbeherrschende Stellung verhindern
  • in Deutschland ist das Bundeskartellamt zuständig
  • Unternehmen müssen Fusion beantragen
  • Antragspflicht nur für größere Firmen

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel