Fremdbelege
Kurz & einfach erklärt:
Fremdbelege verständlich & knapp definiert
Ein Fremdbeleg ist eine Form des Belegs beziehungsweise der Quittierung, die aber nicht vom Unternehmen selbst, sondern von Dritten ausgestellt wird. Die bekanntesten Fremdbelege im Wirtschaftskreislauf sind beispielsweise Eingangsrechnungen, Lieferscheine oder Quittungen. Kauft das Unternehmen beispielsweise bei einem Lieferanten etwas ein und erhält dafür die Rechnung mitsamt Zahlungsaufforderung, wird das als Fremdbeleg bezeichnet.notes Inhalte
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Fremdbelege im Rechnungswesen

Deshalb ist das Wort "Beleg" auch als Überbegriff zu verstehen, in der Praxis für alle Arten von Quittungen, Kassenbons, Nachweise bei der Inventur oder Rechnungen. Letztere sind gewissermaßen immer Fremdbelege, sofern sie nicht vom Unternehmen ausgestellt werden, sondern dieses als Empfänger davon fungiert. Stellt das Unternehmen hingegen eine Rechnung an ein anderes Unternehmen aus, ist es für das Unternehmen in unserem Beispiel kein Fremdbeleg mehr, für das Empfänger-Unternehmen hingegen schon. Neben dem Fremdbeleg gibt es folglich noch die Eigenbelege sowie Not- und Ersatzbelege.
Praxisbeispiele für Fremdbelege
In der Praxis erhält ein Unternehmen zahlreiche Fremdbelege, wenn es aktiv an Geschäftsfällen und wirtschaftlichen Prozessen teilnimmt. Das sind beispielsweise:- Gutschriften von Lieferanten
- jede Form von Eingangsrechnungen, egal ob mit Bezug auf Waren oder Dienstleistungen
- Kontoauszüge der eigenen Bank
- Postbelege
- Steuerbescheide vom zuständigen Finanzamt
- generell jede Form eines Bankenbelegs
- erhaltene Quittungen beim Zahlungsverkehr oder beim Empfang
Zusammenfassung
- jede Art von Beleg, die von Dritten gegenüber einem Unternehmen ausgestellt wird
- besitzt wirtschaftliche, unternehmerische und steuerrechtliche Relevanz
- muss auf formale, sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft werden
- meist einhergehend mit einer Zahlungsaufforderung an das Unternehmen
- muss vom Unternehmen archiviert werden
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