Freie Berufe


Kurz & einfach erklärt:

Freie Berufe verständlich & knapp definiert

Freie Berufe sind selbständig ausgeübte Berufe und werden im Einkommenssteuerrecht festgelegt. Sie sind kein Gewerbe und unterliegen somit auch nicht der Gewerbesteuer.
notes Inhalte

Bei freien Berufen handelt es sich um selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, welche das Einkommenssteuergesetz genau regelt. Der Begriff umfasst unterschiedliche wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten. Zudem finden sich im entsprechenden Paragrafen weitere, einzeln aufgeführte Berufe wie Arzt, Anwalt, Steuerberater und Notar.

Merkmale und Abgrenzung

Freiberufler erbringen in der Regel in Eigenverantwortung hochwertige Dienstleistungen, die auf Expertise und schöpferischer Kraft beruhen. Bei einem freien Künstler oder einem Wissenschaftler wird das besonders deutlich. Aber auch Ärzte, Heilpraktiker und Anwälte erfüllen diese Kriterien, da sie auf Basis ihres Wissens komplexe Probleme lösen müssen. Grundsätzlich entscheidet der Gesetzgeber, wen er als Gesetzgeber einstuft und damit die Erfüllung dieser Voraussetzungen zubilligt. Die freiberufliche Tätigkeit liegt in allen Fällen auch dann vor, wenn sich Freiberufler der Zuarbeit von Angestellten bedienen.

Steuerrechtliche Aspekte

Freiberufler genießen im Vergleich mit anderen Selbstständigen einen wesentlichen Vorzug: Sie zahlen keine Gewerbesteuer. Sie müssen auch keinen Gewerbeschein beantragen. Es genügt, die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt zu melden.

Zusammenschluss von Freiberuflern

Mehrere Freiberufler können sich zu einem Unternehmen zusammenschließen. Das kann in Form einer Personengesellschaft oder Genossenschaft geschehen. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Hierbei haftet jeder Einzelne alleine, nicht das Unternehmen und damit alle Beteiligte. Dem kommt insbesondere bei Gemeinschaftspraxen Bedeutung zu: Jeder Arzt muss selbst für eventuelle Kunstfehler haften.

Unterschiedliche Organisation und Bestimmungen

In mehreren Bereichen der freien Berufe finden sich Standesvertretungen und berufsständische Körperschaften. Als Beispiel verdient die Anwaltskammer Erwähnung. Solche Organisationen übernehmen je nach Berufsstand unterschiedliche Aufgaben. Dazu können die Interessenvertretung, die Selbstverwaltung, Fortbildungen und die Bereitstellung sozialer Sicherungssysteme zählen. Organisationen wie die Ärztekammer verfügen über weitgehende Rechte wie die Abnahme von Fachprüfungen, die Überwachung der Berufsausübung und die Einleitung von Disziplinarverfahren. Zusätzlich gelten in einigen freien Berufen wie bei Notaren staatlich beschlossene Gebührenordnungen, diese Freiberufler dürfen ihre Honorare nicht frei festlegen. In anderen freien Berufen haben sich dagegen weder Selbstverwaltungsorgane etabliert noch greift der Staat in deren wirtschaftliches Handeln ein.

Freie Berufe - Zusammenfassung:

  • Einkommenssteuergesetz definiert den Begriff
  • Gesetzgeber bestimmt, welche Berufsgruppen dazugehören
  • keine Gewerbesteuerpflicht
  • stark abweichende Organisation der Berufsgruppen

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