Freiberufler


Kurz & einfach erklärt:

Freiberufler verständlich & knapp definiert

Freiberufler erbringen vorrangig Dienstleistungen im Interesse von Auftraggebern bzw. der Allgemeinheit in einem eigenverantwortlichen Rahmen. Grundlage hierfür bildet oft eine besondere berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung. Das Einkommenssteuergesetz kategorisiert Freiberufler in Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
notes Inhalte

Freie Berufe (Freiberufler) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine spezielle Ausbildung oder Begabung erfordern. Sie werden stets eigenverantwortlich und ohne fachliche Weisung ausgeübt und fallen nicht unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung, es liegt also keine gewerbliche Tätigkeit vor.

Gesetzliche Grundlagen

Wer einen freien Beruf ausübt, ist in § 18 EStG und § 1 PartGG festgelegt (daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von Katalogberufen). Es handelt sich dabei um "selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten".

Beispiele für Freiberufler

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Lehrer
  • Schriftsteller.

Im Zweifelsfall entscheidet das zuständige Finanzamt, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

Besonderheiten von Freiberuflern

Weil die Angehörigen der freien Berufe nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sind sie keine Unternehmer und daher auch nicht zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet. Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht werden dadurch aber nicht aufgehoben.       


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