Frachtvertrag


Kurz & einfach erklärt:

Frachtvertrag verständlich & knapp definiert

Ein Frachtvertrag bildet die rechtliche Grundlage für einen Transport durch einen Frachtführer. Er ist nicht mit einem Speditionsvertrag zu verwechseln. Frachtverträge dienen bei unterschiedlichen Transportmitteln wie LKWs und Flugzeugen als juristisch relevante Vereinbarung.
notes Inhalte

Der Frachtvertrag regelt den Transport eines Frachtguts von A nach B. Er fungiert als Werkvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer. Detaillierte Regelungen zu diesen Verträgen finden sich im Handelsgesetzbuch in den Paragrafen 407 bis 452. Sie gelten für den Transport an Land mit LKWs und Zügen, auf Binnengewässern und in der Luft.

Unterschied zwischen Fracht- und Speditionsvertrag

Bei einem Frachtvertrag übernimmt der Frachtführer die Beförderung der Güter selbst. Er führt den Transport bis zum jeweiligen Bestimmungsort durch. Ein Spediteur sagt dagegen in einem Speditionsvertrag zu, dass er den gewünschten Transport organisiert. Dafür beauftragt er Dritte, mit denen er einen Frachtvertrag vereinbart.

Wesentliche Inhalte des Frachtvertrags

Für Frachtverträge besteht keine Formpflicht, beide Parteien können diese formlos aufsetzen. In der Regel greifen sie jedoch auf Musterverträge zurück und passen sie entsprechend an. Grundsätzlich enthält ein Frachtvertrag die Pflichten der Beteiligten:

  • Frachtführer: Er muss das Frachtgut innerhalb der Lieferfrist zum Empfänger transportieren. Absender und Empfänger können identisch sein, zum Beispiel bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten.
  • Absender: Er verpflichtet sich, die anfallende Fracht (Entgelt für den Transport) zu zahlen. Zu dieser Fracht können weitere Kostenpunkte wie Verladegebühren und Zollgebühren hinzukommen.

Vielfach nehmen beide Seiten Incoterms auf, international gebräuchliche Handelsklauseln. Diese bestimmen standardisiert Aspekte der Beförderung. Die Formel “ab Werk” bedeutet zum Beispiel, dass der Absender das verpackte und versandfertige Transportgut an dem genannten Standort bereitstellt. Der Frachtführer holt es vor Ort ab und lädt es auf sein Transportmittel.

Frachtvertrag - Zusammenfassung:

  • Vertrag zwischen Absender und Frachtführer
  • Werkvertrag
  • beinhaltet die Pflichten beider Seiten
  • Regelungen zum Abholen und zum Transport

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