Frachtbrief


Kurz & einfach erklärt:

Frachtbrief verständlich & knapp definiert

Ein Beweisdokument im Frachtverkehr, dass den Vertragsabschluss zwischen einem Exporteur und einem Spediteur dokumentiert. Dieses ist außerdem das verbriefte Recht des Exporteurs, über die Ware und den Weg der Ware verfügen zu können, selbst wenn diese schon unterwegs ist.
notes Inhalte

Ein Frachtbrief ist ein Warenbegleitdokument, das im Zusammenhang mit Gütertransporten und den dazugehörigen Frachtverträgen eine wichtige Rolle spielt. Regelungen zum Frachtbrief finden sich in den §§ 407 ff. HGB.

Wichtige Regelungen zum Frachtbrief

Bis 1998 war die Mitführung eines Frachtbriefes im Transportverkehr in Deutschland gesetzliche Pflicht. Mit dem Transportrechtsreformgesetz ist diese Verpflichtung entfallen. Heute ist die Mitführung nicht mehr zwingend, aber fakultativ möglich. Lieferscheine, Ladelisten oder sogenannte Borderos - bei Sammelgütern - können stattdessen ebenfalls als Warenbegleitpapiere genutzt werden. Der Frachtführer (Transporteur) kann vom Absender der Waren die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangen. Die Rechtsgrundlage bildet § 408 HGB. Er regelt auch, welche Angaben im Frachtbrief stehen können. Dazu gehören insbesondere:


  • Namen und Anschriften von Absender, Frachtführer und Empfänger;
  • Übernahme- und Ablieferstellen einschließlich der zugehörigen Datumsangaben;
  • Bezeichnung des Transportguts;
  • Angaben zu Maßen, Gewichten und Verpackungen sowie besonderen Gütereigenschaften (zum Beispiel Gefahrgut);
  • Angaben zur Fracht, zu sonstigen Kosten und zur Zahlungsweise;
  • Weisungen für den Zoll;
  • Vorgaben über die Art der Beförderung.

Die Liste ist nicht abschließend. Frachtführer und Absender können weitere Inhalte vereinbaren. Ein Frachtbrief muss immer in drei Ausfertigungen erstellt werden. Ein Exemplar - das Original - dient dann als Warenbegleitdokument, eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, das dritte Exemplar für den Frachtführer. Erst alle drei Ausfertigungen zusammen bilden den Fachtbrief, sie müssen immer vom Absender unterschrieben sein.

Frachtbrief im internationalen Güterverkehr


Im internationalen Güterverkehr gelten für Frachtbriefe (engl. = waybill, franz. = lettre de voiture) besondere Bestimmungen und Übereinkommen:

  • bei Eisenbahntransporten das CIM-Übereinkommen über Beförderungen im internationalen Eisenbahnverkehr;
  • bei Straßentransporten das CRM-Abkommen über Beförderungen im internationalen Straßengüterverkehr;
  • bei Lufttransporten die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens oder die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der IATA.

Dadurch können sich zum Teil andere, weitergehende oder spezifischere Anforderungen an die Gestaltung und den Inhalt von Frachtbriefen ergeben. Die Frachtbriefe nach den genannten Übereinkommen sind üblicherweise standardisiert.

Unterschiedliche Funktionen des Frachtbriefs

Der Frachtbrief erfüllt im Güterverkehr unterschiedliche Funktionen. Zunächst dient er als Informationsträger, mit dem der Absender den oder die Frachtführer über das Transportgut, die Beförderungsstrecke sowie dabei zu beachtende Besonderheiten unterrichtet.


Wenn der Frachtbrief vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet wird, besitzt er auch eine Beweisfunktion. Er dient dann als Nachweis über das Zustandekommen des Frachtvertrages und gibt dessen wesentlichen Inhalt wieder. Bei Vorliegen eines Frachtbriefes wird vermutet, dass das Frachtgut sich bei Übernahme durch den Frachtführer in einem äußerlich einwandfreien Zustand befand. Wenn der Frachtführer die Angaben des Absenders nicht überprüfen kann, darf er das auf dem Frachtbrief als Vorbehalt vermerken. Der Frachtbrief fungiert außerdem als Quittung für die Übernahme des Frachtgutes und bestimmte Angaben dazu. Im Zahlungsverkehr kommt dem Frachtbrief ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu.


Er wird sowohl im Rahmen des Dokumenteninkassos als auch des Dokumentenakkreditivs dazu genutzt, um mit der Beförderung verbundene Zahlungsvorgänge unabhängig von der Übergabe des Frachtgutes abzuwickeln. Dem Frachtbrief dient in diesem Zusammenhang sowohl als Nachweis, als auch als Sicherheit.

Zusammenfassung Frachtbrief

  • Warenbegleitdokument im Zusammenhang mit Gütertransporten und Frachtverträgen;
  • nicht zwingend, aber Ausstellung auf Verlangen erforderlich;
  • wesentliche Inhalte im HGB und internationalen Abkommen geregelt;
  • Informationsträger und Nachweis über einen Frachtvertrag;
  • wichtiges Dokument und Sicherheit im Zahlungsverkehr.

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