Finanztransaktionssteuer


Kurz & einfach erklärt:

Finanztransaktionssteuer verständlich & knapp definiert

Bei der Finanztransaktionssteuer handelt es sich um eine geplante, neue Umsatzsteuer auf Wertpapiergeschäfte und Börsentransaktionen. Sie lehnt sich in der Idee an die in Deutschland im Jahr 1991 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer an. Als Ziel der Finanztransaktionssteuer wird die künstliche Verteuerung von Spekulationsgeschäften genannt, so dass sich gewisse Optionsgeschäfte und Leerverkäufe nicht mehr lohnen sollen. Dieser Einführungsgrund kann aber durchaus kritisch gesehen werden zumal die Finanztransaktionsteuer sehr breitbandig angewendet werden soll.
notes Inhalte

Ideen und historische Hintergründe zur Finanztransaktionsteuer

Idee und Hintergründe der Finanztransaktionssteuer
Die eventuelle Einführung einer Finanztransaktionssteuer reiht sich in eine Vielzahl an Maßnahmen der Politik ein, die insbesondere nach den Krisenjahren ab 2008 die Banken- und Börsenlandschaft verändern sollen. Die Subprime-Krise mit nicht gedeckten US-Hypotheken weitete sich wie ein Lauffeuer aus, weil diese Kredite als Wertpapiere gebündelt auch an Investoren in Übersee verkauft worden sind.

Neben einer verantwortungsvolleren Kreditvergabe drängte die Politik darauf die hohen Börsenumsätze zu dämpfen. Und zwar nicht durch ein Verbot vieler Produkte, sondern durch eine Verteuerung durch Addition von Steuern. Angesichts des schnellen Kursverfalls an den Weltbörsen gerieten sehr schnell so genannte Spekulanten bzw. Leerverkäufer in das Visier der Politik.

Diese nutzen bereits seit dem 19. Jahrhundert verfügbare Instrumente (wie Puts) dazu entweder eine bestehende Depotposition abzusichern oder bei einem Kursverlust Gewinne zu realisieren. Der Vorwurf lautet: Diese Positionen würden bei einem Crash den Kursverfall beschleunigen -ein empirischer, wissenschaftlich nachvollziehbarer Beweis wurde von der Politik bisher nicht erbracht.

Dennoch lautet die Idee der Politik: Einführung einer mindestens europaweit erhobenen Finanztransaktionssteuer. Die Verteuerung der Börsentransaktionen soll dazu führen, dass sich viele insbesondere kleinmargige Geschäfte nicht mehr lohnen. Der Umsatz insbesondere in Options- und Futures-Produkten soll sinken, die Stabilität der Märkte dadurch nachhaltig steigen.

Als ursprünglicher, möglichst europaweiter Einführungstermin wurde das Jahr 2020 genannt.

Kritikpunkte an der Finanztransaktionsteuer: Kostenverursacher und Wettbewerbsverzerrung

Die Finanztransaktionssteuer wäre eine neue, umsatzabhängige Steuer in der Art der Börsenumsatzsteuer. Anders als eine zweckgebundene Abgabe würde sie nicht für einen ganz speziellen Zweck - wie beispielsweise die Förderung der Finanzbildung der Bevölkerung oder die Stärkung des Verbraucherschutzes - verwendet werden. Stattdessen würde sie im "allgemeinen Steuertopf" verschwinden.

Die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland wird zudem von der Opposition sehr heftig kritisiert. Einer der Hauptkritikpunkte lautet, dass sich alle Finanztransaktionen verteuern würden. Damit würde die Altersvorsorge der Menschen belastet werden, obwohl sie doch andererseits mit Riester & Co. und den entsprechenden Zulagen oder Steuervorteilen doch gefördert werden sollte.

Zudem würde sich bei einer Einführung der Finanztransaktionsteuer der Handel an den deutschen bzw. auch europäischen Börsen verteuern und Geschäftsvolumen würde sich verlagern. Damit könnte die Finanztransaktionsteuer im Endeffekt negativ wirken, weil auch die mit dem reduzierten Börsenhandel in Verbindung stehenden Arbeitsplätze verlagern würden.

Eine weitere, ungelöste Frage ist die Frage der Nachfrageelastizität und des tatsächlichen Steueraufkommens: Es könnte durchaus sein, dass die Anlegerinnen und Anleger aufgrund der noch weiter geschmälerten Rendite einen Zinszuschlag auf die Zinspapiere verlangen würden. Der Wertpapieremittent - beispielsweise die Bundesrepublik - würde dann einen Teil der Finanztransaktionsteuer selber übernehmen müssen. Damit würde das Nettoaufkommen dieser Steuer sinken.

Niedrigzinsphase und Finanztransaktionssteuer: Vermögenserhalt wird noch schwieriger

Weitere Kritik an der Finanztransaktionsteuer entzündet sich, weil die EZB die ursprünglich für einen kurzen Zeitraum geplante Niedrigzinsphase immer wieder verlängern würde. Mit Renditen auf festverzinslichen Wertpapieren unter der Inflationsrate ist in diesem Anlagebereich schon kein Wertzuwachs mehr möglich. Die Finanztransaktionssteuer würde die Sparerinnen und Sparer noch mehr belasten - weshalb die Finanztransaktionssteuer eben nicht die Spekulation, sondern die normale Geldanlage treffen würde.

Sie würde auch dem Ziel der Vermögensbildung insbesondere bei größeren Ansparvorhaben oder auch der Schaffung von Wohnungseigentum entgegenwirken: Einerseits wurde in Deutschland gerade erst das sog. Baukindergeld eingeführt, um Bauen erschwinglicher werden zu lassen.

Einführung der Finanztransaktionsteuer - Experiment mit unbekanntem Ausgang

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass weder die Höhe noch der genaue Einführungszeitpunkt der Finanztransaktionsteuer zum heutigen Tag bekannt sind. Die Einführung könnte hinsichtlich Verlagerung der Transaktionen oder auch dem Fernbleiben von Marktteilnehmern von deutschen bzw. europäischen Finanzplätzen überschattet werden. Erstaunlicherweise ist ein Großteil der Diskussion ähnlich wie bei der Abschaffung der Börsenumsatzsteuer im Jahr 1991 - bloß mit umgekehrten Blickwinkel oder Vorzeichen.

Zusammenfassung

  • Die Finanztransaktionsteuer ist eine geplante Steuer und soll Finanztransaktionen mit einer Art Umsatzsteuer belegen
  • Sie wird mit einer angeblich zunehmenden Instabilität der Finanzmärkte begründet und soll das kurzfristigste Halten von Wertpapierpositionen künstlich verteuern.
  • Die Finanztransaktionsteuer soll unabhängig vom Status des Marktteilnehmers erhoben werden. Sie würde also auch Privatkunden treffen und deren private Altersvorsorge verteuern.

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