Finanzierungskosten
Finanzierungskosten verständlich & knapp definiert
Oft wird bei einer Finanzierung das Augenmerk nur auf die Provision und die Zinsen gerichtet. Privatpersonen und insbesondere Gewerbetreibende sollten jedoch alle Kosten im Blick haben; um nicht vor unbeachteten Kosten zu stehen und um die Möglichkeit zu nutzen, einen Großteil der Finanzierungskosten steuerlich geltend machen zu können.- chevron_right Steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- chevron_right Unterschiedliche Arten von Finanzierungskosten: einmalig oder laufend
- chevron_right Einmalige Kosten
- chevron_right Laufende Kosten
- chevron_right Finanzierungskosten – Zusammenfassung
Alle Aufwendungen, die ein Kreditnehmer tragen muss, um seinen Kapitalbedarf zu finanzieren, werden unter dem Begriff Finanzierungskosten zusammengefasst. Unterschieden wird zwischen einmaligen und laufenden Finanzierungskosten. Umgangssprachlich wird auch von Kapitalkosten oder Geldbeschaffungskosten gesprochen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
Finanzierungskosten sind nur bedingt steuerlich absetzbar. Damit eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist, muss die Finanzierung die Erzielung von Einkünften zum Zweck haben. Damit ergibt sich nur für Gewerbetreibende eine Absetzbarkeit - und auch nur für den Fall, dass eine Erweiterung des Betriebes oder der Kauf von Wirtschaftsgütern geplant ist.
Unterschiedliche Arten von Finanzierungskosten: einmalig oder laufend
Bei Finanzierungskosten wird zwischen laufenden und einmaligen Kosten unterschieden. In der Regel gibt es mehr einmalige Kostenfaktoren als laufende. Bei einer Finanzierung können folgende Kosten entstehen:
Einmalige Kosten
- Darlehensabgeld in Form eines Disagios
- Besicherungskosten bei Eintragungen oder Löschungen in Grundbüchern oder andere notarielle Kosten
- Abschluss- und Bearbeitungsgebühren als Provision für den Finanzgeber.
- Provision an Kreditvermittler / Drittvermittler
- Kosten für Umschuldung
- bei der Finanzierung anfallende Steuern
- Zinsbegrenzungskosten
- Reisekosten zur Darlehensbesorgung
- Sachkosten wie Büromaterial und Porto
Laufende Kosten
- Kurssicherungskosten.
- Zinsen für das Darlehen
- Provision bei Überziehung des Darlehens
- Bereitstellungszinsen, wenn der Kredit nicht sofort abgerufen wird
- Avalprovisionen bei Garantien und Bürgschaften.
Welche Kosten im Einzelfall anfallen, muss individuell betrachtet werden. Je nach Art der Finanzierung und welche Faktoren auf die Finanzierung Einfluss nehmen, können mehr oder weniger der aufgelisteten Kostenfaktoren zutreffen.
Finanzierungskosten – Zusammenfassung
- Finanzierungskosten bezeichnen alle Kosten, die im Rahmen einer Finanzierung anfallen.
- Sie werden in laufende Kosten und einmalige Kosten unterschieden.
- Eine steuerliche Absetzbarkeit ist nur bedingt und in der Regel nur Gewerbetreibenden möglich.
Oft wird bei einer Finanzierung das Augenmerk nur auf die Provision und die Zinsen gerichtet. Privatpersonen und insbesondere Gewerbetreibende sollten jedoch alle Kosten im Blick haben; um nicht vor unbeachteten Kosten zu stehen und um die Möglichkeit zu nutzen, einen Großteil der Finanzierungskosten steuerlich geltend machen zu können.
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