Erinnerungswert
Erinnerungswert verständlich & knapp definiert
Wird ein Gut vollständig abgeschrieben, vom Unternehmen aber noch weiter genutzt, so muss hierfür ein Erinnerungswert bilanziert werden. Dieser liegt bei 1 Euro und gewährleistet, dass die Bilanz korrekt ist.Der Begriff Erinnerungswert bezeichnet die Bewertung eines eigentlich abgeschriebenen Gegenstandes mit einem Euro. Dieses Vorgehen dient dazu, dass möglichst alle vorhandenen Güter in der Bilanz auftauchen.
Für ein Wirtschaftsgut, das im Anlageverzeichnis geführt wird, ist das Führen eines Erinnerungswertes aber nicht mehr verpflichtend.
Sinn und Zweck des Erinnerungswerts
Erwerben Unternehmen Güter, die über einen längerfristigen Zeitraum genutzt werden, so sind diese Güter abzuschreiben. Vereinfacht gesprochen wird dabei der Anschaffungspreis bzw. die Herstellungskosten auf den Zeitraum der Nutzung hinweg verteilt. Theoretisch hat das Gut am Ende der Nutzungszeit keinen Wert mehr, es wurde vollständig abgeschrieben. Aber: Ist das Gut technisch noch einwandfrei nutzbar, verbleibt es meist im Unternehmen.
Hätte es jedoch einen Wert von 0 Euro, so würde es nicht in der Bilanz auftauchen und damit die Richtigkeit der Bilanz zunichte machen. Genau aus diesem Grund sehen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vor, dass ein Erinnerungswert für die noch genutzten Güter in der Bilanz auftaucht. Dieser liegt bei genau 1 Euro. Allerdings muss der Erinnerungswert nicht aufgeführt werden, wenn Informationen über das Produktionsgut im Anlageverzeichnis aufgeführt werden.
Erinnerungswert – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der Erinnerungswert wird für noch genutzte, aber schon abgeschriebene Wirtschaftsgüter bilanziert
- Er beträgt 1 Euro
- Der Wert stellt sicher, dass die Bilanzrichtigkeit gewährleistet ist
Wird ein Gut vollständig abgeschrieben, vom Unternehmen aber noch weiter genutzt, so muss hierfür ein Erinnerungswert bilanziert werden. Dieser liegt bei 1 Euro und gewährleistet, dass die Bilanz korrekt ist.
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