Ergänzungskapital


Kurz & einfach erklärt:

Ergänzungskapital verständlich & knapp definiert

Das Ergänzungskapital ist für Banken eine sinnvolle Möglichkeit eine höhere Sicherheit zu bieten und ihr Gesamtkapital zu erhöhen. Durch strenge Vorschriften ist eine Investierung in Risikoanlagen nicht möglich und bietet daher eine niedrigere Haftungsqualität. Im Falle einer Insolvenz müssen Kapitalgeber solange auf ihre Forderung verzichten, bis die Forderungen der sonstigen Gläubiger erfüllt sind.
notes Inhalte

Ergänzungskapital wird von Kreditinstituten zusätzlich zum Eigenkapital angelegt, um für die Gläubiger eine höhere Sicherheit zu bieten. Kapitalgeber verpflichten sich für mindestens acht Jahre, das Kapital der Bank zur Verfügung zu stellen. Eine Investition in Finanzanlagen mit Risiko ist nur in sehr geringem Maße erlaubt. In der Bilanz wird das Ergänzungskapital, ebenso wie das Eigenkapital, mit niedriger Haftungsqualität bewertet.

Unterscheidung in die Klassen I und II

Grundsätzlich darf die Unterteilung in Klasse I und II nicht höher als 100 Prozent des Kernkapitals sein.


  • Klasse I
    Das Ergänzungskapital nach Klasse I darf eine Höhe von 100 Prozent des Eigenkapitals eines Finanzinstituts erreichen. Es muss mindestens eine Höhe von 50 Prozent am Ergänzungskapital betragen. Unter die Klasse I fallen folgende Positionen:

    • Kumulative Vorzugsaktien
    • ungebundene Vorsorgereserven nach HGB
    • Neubewertungsreserven
    • Genussrechtsverbindlichkeiten
    • nicht realisierte Grundstücksreserven
    • nicht realisierte Reserven bei Anlagebuchpositionen

  • Klasse II
    Die Klasse II darf maximal 50 Prozent des Eigenkapitals betragen und auch nur maximal 50 Prozent Anteil am Ergänzungskapital betragen. Unter die Klasse II fallen:

Haftung liegt bei Kapitalgebern

Wer als Gläubiger in Ergänzungskapital investiert, kann im schlimmsten Fall das investierte Kapital komplett verlieren. Investitionen in Ergänzungskapital werden im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes, in die Insolvenzmasse aufgenommen und zuerst zur Forderungserfüllung der Bankengläubiger verwendet. Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, können die Kapitalgeber Anspruch auf Rückzahlung auf zumindest einen Teil der Geldanlage begründen.

Ergänzungskapital – Zusammenfassung

  • Ergänzungskapital wird von Dritten an Kreditinstitute gegeben. Diese erhöhen damit die Sicherheit für Gläubiger.
  • Kapitalgeber verpflichten sich für mindestens acht Jahre, das Kapital der Bank zu übereignen.
  • Unterscheidung wird in Klasse I und II vorgenommen. Klasse II hat eine schlechtere Haftungsqualität als Klasse I.

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