Einkommenssteuererklärung
Einkommenssteuererklärung verständlich & knapp definiert
Bei der Einkommenssteuererklärung bestätigt der Steuerpflichtige gegenüber der zuständigen Behörde seine Einkommensverhältnisse. So kann das Finanzamt die korrekte Höhe der Einkommenssteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags bestimmen.- chevron_right Abgabepflicht der Steuererklärung
- chevron_right Von der Steuererklärung zum Steuerbescheid
- chevron_right Einspruch gegen den Steuerbescheid
- chevron_right Zusammenfassung Einkommenssteuererklärung
Mit der Einkommenssteuererklärung geben Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse. Steuerpflichtige geben ihre Einkommenserklärung einmal im Jahr bei der zuständigen Behörde ab, die aus den angegebenen Daten den Einkommenssteuersatz und die zugehörige Steuerlast errechnet.
Abgabepflicht der Steuererklärung
In § 149 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) ist die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung geregelt. Die Regelungen sind in § 46 Einkommenssteuergesetz (EStG) und § 56 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) konkretisiert. Gibt ein steuerpflichtiger Bürger keine Steuererklärung ab, oder gibt er unwahrheitsgemäße Angaben an, wird geprüft, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegt.
Von der Steuererklärung zum Steuerbescheid

Die Steuererklärung muss vom Steuerpflichtigen selbst oder von einem Bevollmächtigten (in der Regel vom Steuerberater) beim Finanzamt eingereicht werden. Hierfür müssen die Steuerpflichtigen amtliche Vordrucke verwenden, wie sie beim Finanzamt oder online erhältlich sind. Seit einigen Jahren ist auch die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mit ELSTER möglich.
Das Finanzamt prüft und bearbeitet die vom Steuerpflichtigen angegebenen Informationen und berechnet aus ihnen den zugehörigen Einkommenssteuersatz, mithilfe dessen die Steuerlast ermittelt werden kann. Der Steuerpflichtige wird durch seinen Steuerbescheid vom Finanzamt benachrichtigt. Hat der Steuerpflichtige im Berichtsjahr zu viele Steuern abgeführt, erhält er eine Rückzahlung, die der Höhe des Differenzbetrags entspricht.
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Steuerpflichtige können innerhalb einer Rechtbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben. Dafür muss dieser Einspruch innerhalb der Frist beim zuständigen Finanzamt in schriftlicher Form eingehen. Verstreicht diese Frist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig.
Zusammenfassung Einkommenssteuererklärung
- Mit der Einkommenssteuererklärung geben Steuerpflichtige beim Finanzamt Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse
- Aus den gegebenen Informationen errechnet das Finanzamt den Einkommenssteuersatz und die abzuführende Steuerlast
- Wurden zu viel Steuern vorausbezahlt, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet
- Gegen den Steuerbescheid können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats Einspruch einlegen
- Nach der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig
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