Eingetragener Verein
Kurz & einfach erklärt:
Eingetragener Verein verständlich & knapp definiert
Ein eingetragener Verein ist eine Versammlung natürlicher oder juristischer Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen. Er ist in das Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichtes eingetragen und darf kein wirtschaftliches Interesse verfolgen.notes Inhalte
- chevron_right Eingetragener Verein: Die Voraussetzungen
- chevron_right Pflichten nach der Eintragung
- chevron_right Gründe für einen Verein
- chevron_right Eingetragener Verein im Überblick:
Ein eingetragener Verein zeichnet sich dadurch aus, dass er sich offiziell bei einem deutschen Registergericht anmeldet. Dafür muss er unterschiedliche formale Kriterien erfüllen. Nach einer erfolgreichen Eintragung muss er eine ordnungsgemäße Vereinsführung sicherstellen. Mitglieder haben das Recht, bei Verstößen nach dem Ausschöpfen der internen Möglichkeiten gerichtlich vorzugehen. Eingetragene Vereine können die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen, Spenden an den Verein sind dadurch steuerlich absetzbar. Diese Gemeinnützigkeit müssen Vereine nachweisen.
Eingetragener Verein: Die Voraussetzungen
Die Eintragung kann erst nach einer Vereinsgründung erfolgen, mindestens sieben Menschen müssen sich dafür zusammenfinden. Die offizielle Gründung findet bei einer Gründungsversammlung statt, bei der die Anwesenden eine Vereinssatzung beschließen. Diese muss den rechtlichen Anforderungen genügen. So müssen der Vereinszweck und die Organisation klar definiert sein. Angaben über die Einberufung von Mitgliedsversammlungen, die Ein- und Austrittsbestimmungen für Mitgliedschaften und den Vereinssitz muss die Satzung ebenfalls beinhalten. Zudem müssen die Mitglieder bei der Gründungsversammlung Wahlen abhalten, die zu vergebenen Posten enthält die Satzung. Die Vorstandsmitglieder vertreten anschließend den Verein.
In der Satzung lassen sich verschiedene konkrete Formen dieses Vertretungsrecht bestimmen. Der Vorsitzende oder jedes einzelne Vorstandsmitglied kann zum Beispiel alleine vertretungsberechtigt sein, alternativ muss der Vorstand den Verein kollektiv vertreten. Mindestens ein Gewählter muss einen Notar aufsuchen, das Gründungsprotokoll und die Satzung kann er gegen Gebühr vom Notar mitsamt des Gründungsprotokolls und der von allen Gründungsmitgliedern unterschriebenen Satzung an das zuständige Amtsgericht senden lassen.
Pflichten nach der Eintragung
Der Vorstand ist den Mitgliedern verpflichtet. Diese können mit Wahlen, mit Diskussionen auf Mitgliederversammlungen und mit der Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen die Arbeit des Vorstands kritisch begleiten und beeinflussen. Die Vorstandsmitglieder müssen grundsätzlich für die satzungsmäßige Organisation und tägliche Arbeit des Vereins sorgen. Ihnen obliegt es unter anderem, rechtzeitig Mitgliederversammlungen einzuberufen. Sie müssen auch Änderungen bei der Zusammensetzung des Vorstands und bei der Satzung an das Registergericht melden. Sie müssen es darüber hinaus fristgerecht über die Abhaltung von Mitgliederversammlungen informieren.
Gründe für einen Verein
Ein eingetragener Verein empfiehlt sich immer, wenn mehrere Personen einen nicht-kommerziellen Zweck mit einer gemeinschaftlichen Organisation verfolgen wollen. Die wesentlichen Vorzüge:
- Ein Verein hat feste Strukturen, er hängt nicht von einer einzigen Person ab. Selbst wenn eines oder mehrere Gründungsmitglieder ausscheiden, kann der Verein fortbestehen.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten demokratische Mitbestimmung und die Kontrolle des jeweiligen Vereinsvorstands.
- Mögliche Geldforderungen treffen den Verein als Ganzes, keine Einzelperson muss sie begleichen beziehungsweise sie zurückweisen. Eine persönliche Haftung entsteht nur dann, wenn sich Verantwortliche ein Fehlverhalten zu schulden kommen lassen haben.
Eingetragener Verein im Überblick:
- offizielle Registrierung bei einem Gericht
- Vereine müssen sich an formale Aspekte halten
- unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Satzung
- demokratische Mitbestimmung der Mitglieder Pflicht
- Vereine ermöglichen langfristiges Engagement von Personengruppen
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