Eingetragener Kaufmann


Kurz & einfach erklärt:

Eingetragener Kaufmann verständlich & knapp definiert

Der eingetragener Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der im Handesregister eingetragen ist.
notes Inhalte

Lässt sich eine natürliche Person als Kaufmann oder Kauffrau ins Handelsregister eintragen, trägt er oder sie fortan die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann (e.Kfm.) oder Eingetragene Kauffrau (e.Kfr.). Die geschlechtsneutrale Abkürzung lautet e.K. Damit finden für die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns die Paragraphen des Handelsgesetzbuchs Anwendung.

Abgrenzungen und juristische Feinheiten


Bei einem Istkaufmann gemäß § 1 HGB erfolgt die Eintragung rein deklaratorisch, das heißt, die Kaufmannseigenschaft besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann sich ins Handelsregister eintragen lässt oder nicht. Bei einem Kannkaufmann im Sinne von § 2 HGB sieht dies anders aus. Dieser erhält erst durch die Eintragung im Handelsregister die Kaufmannseigenschaft, die Eintragung ist demnach konstitutiv für die Kaufmannseigenschaft.

Ausprägungen in der Geschäftswelt


Die in Deutschland am häufigsten anzutreffende Unternehmensform ist die Einzelunternehmung. Der Inhaber des Unternehmens tritt als eingetragener Kaufmann im Geschäftsverkehr auf und trägt die volle Verantwortung für sämtliche seine Einzelunternehmung betreffenden Geschäftsvorfälle. Er trägt die volle persönliche Haftung aller Verbindlichkeiten seines Unternehmens und haftet im Bedarfsfall damit unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Dem stehen als Vorteile der Einzelunternehmung kurze Informationswege und Abstimmungsprozesse sowie schnelle Entscheidungsfindungsprozesse gegenüber.

Volle persönliche Haftung, Bilanzerstellungspflicht und Befreiung


Reicht das betriebliche Vermögen zur Begleichung von Verbindlichkeiten nicht aus, haftet der eingetragene Kaufmann unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Als eingetragener Gewerbetreibender ist der Kaufmann dazu verpflichtet, am Geschäftsjahresende eine Bilanz zur Gegenüberstellung seines Vermögens und seiner Schulden vorzulegen. Hiervon ist der eingetragene Kaufmann jedoch nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz befreit, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren sein Umsatz geringer als 500.000 und sein Gewinn niedriger als 50.000 Euro ausfällt.

Zusammenfassung Eingetragener Kaufmann

  • Der eingetragene Kaufmann ist im Handelregister eingetragen
  • er trägt die volle Verantwortung für sämtliche Geschäftsvorfälle seines Unternehmens und die sich daraus ergebenden Konsequenzen
  • er haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen
  • Vorteile der Einzelunternehmung sind kurze Abstimmungsprozesse und eine schnelle Entscheidungsfindung
  • er muss am Jahresende eine Bilanz erstellen, sofern er nicht davon befreit ist

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