Eigenverbrauch


Kurz & einfach erklärt:

Eigenverbrauch verständlich & knapp definiert

Eigenverbrauch entsteht immer dann, wenn von einem Unternehmen produzierte Waren für private Zwecke aus dem Betriebsvermögen entwendet werden.
notes Inhalte

Von Eigenverbrauch wird gesprochen, wenn ein Unternehmen Waren aus seinem Unternehmen für private Zwecke entnimmt. Beispiel: Ein Unternehmen produzierte Bürostühle. Der Unternehmer entnimmt einen Bürostuhl für sein privates Büro. Siehe auch: Privatentnahme.

Unterschiedliche Arten von Eigenverbrauch

Unternehmer nutzen die von ihren Firmen hergestellten Produkte bzw. angebotenen Dienstleistungen in aller Regel auch im privaten Bereich. Wer beispielsweise eine Autowerkstatt besitzt, wird mit seinem beschädigten Fahrzeug kaum in eine Werkstatt der Konkurrenz fahren. Aus Sicht des Gesetzgebers ist dies unproblematisch, solange hierbei zwischen betrieblichen und privaten Geschäftsvorfällen getrennt wird. Bei diesem Eigenverbrauch existieren wiederum zwei Unterarten, die strikt voneinander zu unterscheiden sind:

  • Gegenstandsentnahme: Unternehmer können Betriebsvermögen direkt entnehmen und zu betriebsfremden Zwecken verwenden. Dann reduziert sich entweder der Wert des Umlaufs- oder der des Anlagevermögens.
  • Verwendungseigenverbrauch: Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, betriebliche Gegenstände oder auch Arbeitskräfte nur zu nutzen. In diesem Fall findet keine Reduktion des Vermögens statt, der Eigenverbrauch muss aber dennoch angemeldet und verbucht werden.

Buchung des Eigenverbrauchs

Entnimmt ein Unternehmer Betriebsvermögen für private Zwecke oder nimmt er eine Dienstleistung seines Betriebs in Anspruch, so ist dieser Eigenverbrauch immer umsatzsteuerpflichtig. Generell sind derlei Entnahmen daher zum Anschaffungspreis bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Umsatzsteuer zu buchen. Lediglich Geldbeträge und Wertpapiere lassen sich ohne Umsatzsteuer entnehmen. Entnimmt der Unternehmer beispielsweise einen Bürostuhl aus dem Betrieb, der 50 Euro in der Anschaffung gekostet hat, so muss eine Buchung von 50 Euro für das Anlagevermögen plus 9,50 Euro an Umsatzsteuer erfolgen.

Sonderregelungen hierzu bestehen vor allem im Falle eines Fahrzeugs. Dieses darf generell als betrieblich genutztes Fahrzeug gelten, wenn es zu mindestens 10 Prozent für geschäftliche Fahrten genutzt wird. Aber: Mittels der 1-Prozent-Methode oder eines Fahrtenbuchs ist dabei zwischen privater und geschäftlicher Nutzung zu unterscheiden.

Eigenverbrauch – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eigenverbrauch bezeichnet die Entnahme von Betriebsvermögen bzw. die Nutzung betrieblicher Güter für private Zwecke
  • Der Eigenverbrauch muss zuzüglich Umsatzsteuer verbucht werden
  • Sonderregelungen bestehen bezüglich eines sowohl privat als auch betrieblich genutzten Fahrzeugs

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