Eigenkapitalgeber
Eigenkapitalgeber verständlich & knapp definiert
Eigenkapitalgeber sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Diese Anteile berechtigen zur Teilhabe am Unternehmenserfolg, nicht aber zur Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals.- chevron_right Rechte des Eigenkapitalgebers
- chevron_right Unterschied Eigenkapitalgeber – Fremdkapitalgeber
- chevron_right Eigenkapitalgeber – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Ein Eigenkapitalgeber ist ein Investor, der einem Unternehmen dauerhaft finanzielle Mittel überlässt und im Gegenzug Anteile am Unternehmen erwirbt. Diese berechtigen ihn in der Regel dazu, am Gewinn des Konzerns teilzuhaben.
Rechte des Eigenkapitalgebers
Per Definition steht Eigenkapital einem Unternehmen über einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung. Damit überlässt der Eigenkapitalgeber seine finanzielle Mittel ebenfalls auf unbestimmte Zeit. Für diese Überlassung erhält er im Gegenzug Anteile am Unternehmen. Je nach Rechtsform kann es sich dabei etwa um Aktien oder Gesellschafteranteile einer GmbH handeln.
Durch den Erwerb der Unternehmensanteile stehen dem Investor unterschiedlichste Rechte zu. Dazu gehört aber ausdrücklich nicht ein Anrecht auf Rückzahlung des Kapitals. Nur wenn das Unternehmen oder ein Dritter dazu bereit ist, die Anteile (wieder) zu kaufen, ist dies möglich. Die Rechte im Überblick:
- Anrecht auf Teilhabe am Unternehmensgewinn nach Steuern und Fremdkapitalaufwendungen
- Mitsprache- und Kontrollrechte bezüglich der Unternehmensleitung
- Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös des Unternehmens
- Anrecht auf Rückzahlung des eingelegten Kapitals bei Beendigung des Unternehmensrechtsträgers
Unterschied Eigenkapitalgeber – Fremdkapitalgeber
Der Fremdkapitalgeber steht im Gegensatz zum Eigenkapitalgeber. Denn er überlässt sein Kapital – beispielsweise in Form von Anleihen oder Krediten – nur für einen begrenzten, fest definierten Zeitraum. Hierfür erhält er einen festen Zins, aber keinen Anteil an den Unternehmensgewinnen. Zudem hat der Fremdkapitalgeber immer einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines verliehenen Geldes.
Bezüglich der wirtschaftlichen Zielsetzungen ergeben sich ebenfalls Unterschiede zwischen beiden Kapitalgebern. Wer in Form von Eigenkapital in ein Unternehmen investiert, ist in der Regel auf langfristigen Erfolg aus. Beispielsweise werden dem Konzern durch innovative Geschäftsideen gute Zukunftsaussichten bescheinigt. Gleichzeitig besteht ein recht hohes Ausfallrisiko für das angelegte Kapital, denn bei der Unternehmensinsolvenz gehen Eigenkapitalgeber in der Regel leer aus.
Auch für den Fremdkapitalgeber besteht bei der Überlassung von Kapital ein gewisses Risiko, das sich allerdings direkt im Zins ausdrückt. Zudem wird Fremdkapital oftmals nur für einen kurzen oder mittelfristigen Zeitraum zu überlassen. Zwar verfolgt der Fremdkapitalgeber auch eine klare Gewinnabsicht, diese ist jedoch unabhängig von der des Unternehmens.
Eigenkapitalgeber – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eigenkapitalgeber überlassen Unternehmen finanzielle Mittel für einen unbefristeten Zeitraum
- Im Gegenzug erhält der Kapitalgeber Anteile am Unternehmen, die ihn zur Teilhabe am Gewinn berechtigen
- Hingegen hat der Eigenkapitalgeber kein Anrecht auf die Rückzahlung seines investierten Geldes
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