Eigenkapitalgeber


Kurz & einfach erklärt:

Eigenkapitalgeber verständlich & knapp definiert

Eigenkapitalgeber sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Diese Anteile berechtigen zur Teilhabe am Unternehmenserfolg, nicht aber zur Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals.
notes Inhalte

Ein Eigenkapitalgeber ist ein Investor, der einem Unternehmen dauerhaft finanzielle Mittel überlässt und im Gegenzug Anteile am Unternehmen erwirbt. Diese berechtigen ihn in der Regel dazu, am Gewinn des Konzerns teilzuhaben.

Rechte des Eigenkapitalgebers

Per Definition steht Eigenkapital einem Unternehmen über einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung. Damit überlässt der Eigenkapitalgeber seine finanzielle Mittel ebenfalls auf unbestimmte Zeit. Für diese Überlassung erhält er im Gegenzug Anteile am Unternehmen. Je nach Rechtsform kann es sich dabei etwa um Aktien oder Gesellschafteranteile einer GmbH handeln.

Durch den Erwerb der Unternehmensanteile stehen dem Investor unterschiedlichste Rechte zu. Dazu gehört aber ausdrücklich nicht ein Anrecht auf Rückzahlung des Kapitals. Nur wenn das Unternehmen oder ein Dritter dazu bereit ist, die Anteile (wieder) zu kaufen, ist dies möglich. Die Rechte im Überblick:

Unterschied Eigenkapitalgeber – Fremdkapitalgeber

Der Fremdkapitalgeber steht im Gegensatz zum Eigenkapitalgeber. Denn er überlässt sein Kapital – beispielsweise in Form von Anleihen oder Krediten – nur für einen begrenzten, fest definierten Zeitraum. Hierfür erhält er einen festen Zins, aber keinen Anteil an den Unternehmensgewinnen. Zudem hat der Fremdkapitalgeber immer einen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines verliehenen Geldes.

Bezüglich der wirtschaftlichen Zielsetzungen ergeben sich ebenfalls Unterschiede zwischen beiden Kapitalgebern. Wer in Form von Eigenkapital in ein Unternehmen investiert, ist in der Regel auf langfristigen Erfolg aus. Beispielsweise werden dem Konzern durch innovative Geschäftsideen gute Zukunftsaussichten bescheinigt. Gleichzeitig besteht ein recht hohes Ausfallrisiko für das angelegte Kapital, denn bei der Unternehmensinsolvenz gehen Eigenkapitalgeber in der Regel leer aus.

Auch für den Fremdkapitalgeber besteht bei der Überlassung von Kapital ein gewisses Risiko, das sich allerdings direkt im Zins ausdrückt. Zudem wird Fremdkapital oftmals nur für einen kurzen oder mittelfristigen Zeitraum zu überlassen. Zwar verfolgt der Fremdkapitalgeber auch eine klare Gewinnabsicht, diese ist jedoch unabhängig von der des Unternehmens.

Eigenkapitalgeber – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eigenkapitalgeber überlassen Unternehmen finanzielle Mittel für einen unbefristeten Zeitraum
  • Im Gegenzug erhält der Kapitalgeber Anteile am Unternehmen, die ihn zur Teilhabe am Gewinn berechtigen
  • Hingegen hat der Eigenkapitalgeber kein Anrecht auf die Rückzahlung seines investierten Geldes

Weiterführende Artikel:

Aktiva: Unter die Aktiva in der Bilanz fallen sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie Maschinen, Beteiligungen und Bankguthaben. In ...


Beleg: Der Begriff Beleg ist eine übergeordnete Bezeichnung für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und anderen Nachweise, die ...


Bilanz: Die Bilanz bildet den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für eine bestimmte Zeitspanne und umfasst dessen Vermögen und ...


Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst die Kapitalbestände eines Unternehmens. Die ...


Inventar: Das Inventar umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Die genaue und ausführliche Ausführung ...


Eigenkapital: Beim Eigenkapital handelt es sich um jene finanziellen Mittel einer Firma, über welche die Eigentümer dauerhaft verfügen ...

whatshot Beliebteste Artikel