Dividendenausschüttung


Kurz & einfach erklärt:

Dividendenausschüttung verständlich & knapp definiert

Die Dividendenausschüttung bezeichnet eine Auszahlung von Gewinnen einer Aktiengesellschaft an die Aktionäre. Die Auszahlung erfolgt pro Einzelaktie und wird vom Vorstand bestimmt. Dabei sagt die Ausschüttung nur wenig über den Wert der Aktiengesellschaft aus.
notes Inhalte

Die Dividendenausschüttung bezeichnet die Auszahlung von bilanziellen Gewinnüberschüssen einer Aktiengesellschaft an die Inhaber der Aktien. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange man bereits im Besitz der Aktie ist und wie viele Papiere man hält. Die Auszahlung erfolgt in der Regel pro Einzelaktie.

Festlegung der Dividende


Der Vorstand schlägt den Aktionären einen konkreten Geldbetrag vor, den er für jede Aktie ausschütten möchte. Zuweilen gibt das Unternehmen die Dividendenausschüttung auch in Prozent des Nennwertes eines Wertpapiers an. Die Anleger entscheiden über dieses Angebot während der Aktionärshauptversammlung, die bei den meisten Firmen im Mai oder Juni eines jeden Jahres stattfindet. Eine einfache Mehrheit reicht aus, um die vorgeschlagene Dividende anzunehmen.

Auszahlung


Die Auszahlung erfolgt am Tag nach der Aktionärsversammlung. Die Häufigkeit der Dividendenausschüttung hängt vom Sitz des Unternehmens ab. Deutsche Aktiengesellschaften zahlen die Dividenden gewöhnlich nur einmal jährlich aus. In den USA kann man hingegen mit vierteljährlichen Zahlungen rechnen. In anderen Staaten sind sogar monatliche Ausschüttungen möglich.

Der Dividendenabschlag


Nach Verkündung der Dividende tritt an den Börsen ein Effekt ein, der unter dem Begriff Dividendenabschlag bekannt ist. Der Aktienwert gibt kurzfristige um einige Prozentpunkte nach. Dies schützt die Unternehmen vor Investoren, die nur an einer kurzfristigen Gewinnmitnahme interessiert sind.

Zum Beispiel könnten clevere Anleger auf die Idee kommen, kurz vor der Aktionärsversammlung Wertpapiere zu erwerben, um eine attraktive Dividende einzustreichen. Doch abzüglich der Transaktionskosten, der Steuern und des Dividendenabschlags würden sie aller Voraussicht nach ein Verlustgeschäft machen.

Abgeltungssteuer


Aktieninhaber zahlen in Deutschland auf die Dividendenausschüttung eine Steuer von 25 % sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %. Inländische Banken behalten die Abgeltungssteuer bei Überweisung auf das Depot direkt ein. Der Kunde erhält eine entsprechende Steuerbescheinigung.

Hat man sein Geld in ausländischen Aktien angelegt, behält das Ursprungsland der Aktiengesellschaft meist eine Quellensteuer ein. Die Steuersätze variieren, liegen aber im Durchschnitt bei rund 15 %. Auf den Restbetrag muss der Aktieninhaber hierzulande nach wie vor eine Abgeltungssteuer entrichten. Er kann die Quellensteuer jedoch in seiner Steuerklärung als Ausgaben angeben und damit seine Steuerschuld mindern.

Nur bedingt ein Indiz für wirtschaftliche Stärke


Es besteht für eine Aktiengesellschaft keine Pflicht, eine Dividende auszuschütten. Unternehmen mit starkem Expansionsdrang oder anderweitigem Investitionsbedarf zahlen häufig nur eine geringe oder gar keine Dividende aus. Stagnierende Firmen mit geringer Investitionstätigkeit können hingegen nahezu ihren gesamten Gewinn an die Anleger ausschütten.

Im ersten Fall handelt es sich in der Mehrzahl um Start-ups und Firmen aus der IT-Branche. Wenn sie mit ihrer Wachstumsstrategie Erfolg haben, legen die Aktien derart an Wert zu, dass die Dividendenausschüttung kaum noch eine Rolle spielt.

Etliche Aktiengesellschaften nutzen die Dividendenausschüttung, um ihre Wertpapiere für Anleger attraktiver zu machen. Sie zahlen selbst dann einen Gewinn aus, wenn sie im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Verlust hinnehmen mussten. Dieses Verhalten ist zum Beispiel typisch für Rückversicherer. Sie haben zyklisch mit hohen Ausgaben zu kämpfen, die aber bereits in die langfristige Kalkulation einbezogen sind.

Zusammenfassung Dividendenausschüttung:



    • Auszahlung von Gewinnen einer Aktiengesellschaft

    • Vorstand schlägt Dividende vor, Aktionärsversammlung entscheidet darüber

    • wird am Tag nach der Aktionärsversammlung ausgezahlt

    • abgeltungssteuerpflichtig, im Ausland fällt zusätzlich Quellensteuer an

    • Höhe der Dividendenausschüttung sagt nur bedingt etwas über den Wert der AG aus

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