Datenschutz


Kurz & einfach erklärt:

Datenschutz verständlich & knapp definiert

Im engeren Sinne umfasst der Datenschutz den Schutz einer Person vor der missbräuchlichen Weiterverarbeitung persönlicher Informationen. Im weiteren Sinne umfasst der Begriff den Schutz der Privatsphäre, der individuellen Persönlichkeitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung einer Person.
notes Inhalte
Datenschutz beinhaltet sämtliche organisatorischen und technischen Maßnahmen gegen den Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte. Der Begriff kam in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf, als Computer ihren Weg in jeden Haushalt fanden und das Internet seinen Siegeszug antrat.

Daten sind für Unternehmen viel wert


Unternehmen sind an den Daten ihrer Kunden oder potentieller Kunden interessiert, da sie daraus Entscheidungen ableiten können, die sich positiv auf ihren Geschäftserfolg auswirken können. Häufig handelt es sich bei den relevanten Daten um Verhaltensweisen (Beispiel: Kaufverhalten) von Kunden in der Vergangenheit. Sind Unternehmen die Daten einzelner Kunden bekannt, können sie diese nach Attraktivität vorfiltern oder ihnen individuelle Angebote machen. Für einen Autoverkäufer hat ein Kunde, der in den letzten fünf Jahren drei Autos gekauft hat, beispielsweise einen höheren Wert als ein Kunde, der sein Auto bereits seit 15 Jahren fährt und nun einen günstigen Ersatz sucht.

Doch woher soll der Autoverkäufer erkennen, welcher Kunde welche Autokäufe in der Vergangenheit getätigt hat? Schließlich wird er bei eng bemessener Zeit dem ersten Kunden eine wesentlich ausführlichere Beratung geben als dem zweiten Kunden, da er beim Verkauf eines Neuwagens einen höheren Gewinn erzielen kann. Ähnliche Beispiele finden sich in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens (Lebensversicherungen, Zusatzversicherungen). Gefährlich wird es, wenn personenbezogene Daten missbräuchlich verwendet und beispielsweise über das Internet verbreitet werden. Hier schützt der Datenschutz betroffene Bürger.

Datenschutz - die gesetzlichen Regelungen


Weltweit gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes. Internationale Regelungen sind insbesondere die Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data und die Europäische Datenschutzkonvention, die seit Anfang der 1980er-Jahre in Kraft sind. In der Europäischen Union ist der Schutz der personenbezogenen Daten ein Grundrecht, in der Richtlinie 95/46/EG sind die Mindeststandards für Datenschutz innerhalb der Mitgliedsstaaten festgeschrieben.

In der elektronischen Datenerfassung und -übertragung ist außerdem die Richtlinie 2002/58/EG von Bedeutung, die den elektronischen Datenverkehr maßgeblich regelt. In Deutschland werden die EU-Richtlinien durch das Bundesdatenschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Weitere Ergänzungen finden sich im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz, in denen einzelne Bereiche des Datenschutzes spezifiziert werden. Aktuell wird insbesondere das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das Ende 2015 in Kraft trat und wertvolle Dienste bei der Terrorüberwachung leisten soll, diskutiert. Personenbezogene Daten sollen demnach von öffentlichen Stellen erhoben und über eine Mindestdauer gespeichert werden, auch wenn diese Daten überhaupt nicht benötigt werden.

Zusammenfassung Datenschutz

  • Datenschutz umfasst sämtliche gesetzliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Es gibt internationale Unterschiede hinsichtlich der Umsetzungen, in der Europäischen Union ist Datenschutz ein Grundrecht
  • Im nationalen Recht finden sich die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz sowie im Telekommunikations- und Telemediengesetz
  • Aktuell wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, das zur Terrorüberwachung eingeführt wurde
  • Bei der Vorratsdatenspeicherung speichern öffentliche Stellen personenbezogene Daten über einen festgelegten Mindestzeitraum (auch ohne konkreten Bedarf)

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