Courtage


Kurz & einfach erklärt:

Courtage verständlich & knapp definiert

Courtage bezeichnet das Entgelt für die Vermittlung eines Geschäftes und ist nach einen erfolgreichen Geschäftsabschlusses fällig. Der Kunde muss über die Courtage informiert werden.
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Als Courtage bezeichnet man das Entgelt für die Vermittlung eines Geschäftes. Durch eine dritte Person werden zwei Vertragspartner zusammengebracht.

Dieser Vermittler erhält dann eine Vergütung, die häufig auch als Provision bezeichnet wird. Häufig wird die Courtage in Form einer Umsatzbeteiligung ausgezahlt. Sie berechnet sich also prozentual aus der Summe, die der Käufer an den Verkäufer zahlt.

Geschäftsvermittlung in verschiedenen Branchen

 

 

Wort Courtage geschrieben mit Kugelschreiber neben EURO Scheine
Courtage - das Entgelt für die Vermittlung eines Geschäftes

Die Geschäftsvermittlung durch Dritte ist in vielen Branchen üblich. Zum Beispiel gibt es Versicherungsvermittlungsprovisionen, Investmentvermittlungsprovisionen, Bausparvermittlungsprovisionen und Kreditvermittlungsprovisionen.

Auch für die Vermittlung von an der Börse gehandelten Wertpapieren und Devisen kann eine Courtage fällig werden. In der Regel sind Provisionen umsatzsteuerpflichtig.

Maklerprovision

 

Besonders in der Immobilienvermittlung wird oftmals eine Courtage fällig. Die Höhe ist nach oben hin gesetzlich festgelegt und darf zwei Nettomieten zzgl. Mehrwertsteuer nicht überschreiten. In vielen Teilen Deutschlands ist es üblich, dass die Maklercourtage vom Mieter getragen wird, während anderswo der Vermieter für die Kosten aufkommt. Beim Immobilienkauf berechnet sich die Courtage hingegen aus dem Gesamtpreis.

 

Sie liegt in der Regel bei 3-7% zzgl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Das bedeutet, je teurer ein Objekt ist, desto höher wird auch die Courtage. Der Kunde ist ausdrücklich vor Abschluss des Geschäftes auf die Maklerprovision hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so muss sie nicht gezahlt werden.

Das Wichtigste über die Courtage auf einen Blick:

 

  • Vergütung für Geschäftsvermittlung
  • Kunde muss über die Courtage informiert werden 
  • Courtage wird erfolgreichem Geschäftsabschluss fällig

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