Bundesanzeiger


Kurz & einfach erklärt:

Bundesanzeiger verständlich & knapp definiert

Der Bundesanzeiger ist ein Amtsblatt Deutschlands. Er enthält Bekanntmachungen zu Bundesbehörden sowie gerichtliche Bekanntmachungen.
notes Inhalte

Der Bundesanzeiger ist neben dem Bundesgesetzblatt das zweite amtliche und öffentliche Bekanntmachungsorgan mit bundesweiter Ausrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält neben Bekanntmachungen von Bundesbehörden auch umfangreiche gerichtliche Veröffentlichungen, Handelsregistereintragungen, bestimmte publikationspflichtige Jahresabschlüsse von Unternehmen und sonstige Unternehmens-Bekanntmachungen.

Eine Publikation des Bundesanzeiger-Verlags


Der Bundesanzeiger setzt die Tradition des früheren Deutschen Reichsanzeigers in der Ära des Kaiserreichs und der Weimarer Republik fort. Der seit 1949 erscheinende Bundesanzeiger wird - wie das Bundesgesetzblatt und andere bundesamtliche Publikationen - vom Bundesanzeiger-Verlag mit Sitz in Köln publiziert. Herausgeber ist das Bundesjustizministerium.

Bis 1998 befand sich der Bundesanzeiger-Verlag überwiegend in Besitz des Bundes, danach erfolgte eine schrittweise Privatisierung, an deren Ende im Jahre 2006 das Kölner Verlagshaus M. DuMont Schauberg zum Allein-Eigentümer wurde. Die privatwirtschaftliche Betriebsform steht dem amtlich-öffentlichen Charakter der Verlags-Publikationen grundsätzlich nicht entgegen.

Heute fast ausschließlich elektronisch


Bis 2002 erschien der Bundesanzeiger ausschließlich in gedruckter Form. Der Erscheinungsrhythmus war viermal wöchentlich. im Jahre 2002 wurde parallel dazu auch die Veröffentlichung in elektronischer Form aufgenommen. Die meisten amtlichen Bekanntmachungen und Verkündigungen mussten aber weiterhin im Papier-Anzeiger publiziert werden, die elektronische Veröffentlichung war nur ausnahmsweise zulässig.

Im Lauf der Jahre verlagerte sich das Publikationsschwergewicht allerdings immer mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger, was nicht zuletzt durch die technische Entwicklung - Verbreitung des Internets - bedingt war. Ab 1. April 2012 ist der gedruckte Bundesanzeiger daher vollständig aufgegeben worden. Bereits im Vorfeld waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Veröffentlichung geschaffen worden. Seither ist die elektronische Darstellung die einzige Erscheinungsform des Bundesanzeigers (https://www.bundesanzeiger.de). Druckversionen sind nur ausnahmsweise vorgesehen, gedruckte Auszüge können gegen Entgelt angefordert werden.

Die Teile des Bundesanzeigers


Früher bestand der Bundesanzeiger aus drei Teilen: dem amtlichen und dem nichtamtlichen Teil sowie einem weiteren Teil für sonstige Bekanntmachungen.

Heute gliedert er sich in sechs Teile:

  • den amtlichen Teil;
  • den gerichtlichen Teil; 
  • Gesellschaftsbekanntmachungen; 
  • Rechnungslegungs-Veröffentlichungen; 
  • Kapitalmarkt-Veröffentlichungen; 
  • einen Teil für sonstige Bekanntmachungen. 

Rechtsgrundlagen für Veröffentlichungen


Wesentliche Rechtsgrundlage für nichtamtliche Bekanntmachungen im Bundesanzeiger ist das 2006/2007 in Kraft getretene "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG). Darin wurden zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorschriften zu Publikations- und Bekanntmachungspflichten zusammengefasst und der Veröffentlichung im (elektronischen) Bundesanzeiger zugewiesen. Weitere Bekanntmachungspflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz und dem Umwandlungsgesetz. Ebenfalls bedeutsam ist das Investmentgesetz, das den rechtlichen Rahmen für Investmentgesellschaften sowie die Auflage und den Vertrieb von Investmentfonds bildet. Es sieht ebenfalls zahlreiche Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten vor, die im Bundesanzeiger umzusetzen sind.

Zusammenfassung Bundesanzeiger Definition & Erklärung 


  • der Bundesanzeiger ist ein amtliches und öffentliches Bekanntmachungsorgan mit bundesweiter Ausrichtung; 
  • er erscheint im Bundesanzeiger-Verlag und wird vom Bundesjustizministerium herausgegeben; 
  • seit April 2012 erfolgt die Publikation nur noch elektronisch im Internet;
  • der Bundesanzeiger gliedert sich in insgesamt sechs Teile; 
  • die nichtamtlichen Inhalte des Bundesanzeigers ergeben sich aus dem EHUG und anderen Gesetzen, insbesondere des Gesellschafts- und Investmentrechts.

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