Bürgschaftsbanken
Kurz & einfach erklärt:
Bürgschaftsbanken verständlich & knapp definiert
Bürgschaftsbanken sind nicht-gewinnorientierte, privatwirtschaftlich operierende Kreditinstitute gemäß §1 des Kreditwesen-Gesetzes (KWG). Durch staatliche Rückbürgschaften sind diese Förderinstitute in die Gewerbeförderung von Land und Bund eingebunden. Als Selbsthilfeeinrichtung des Mittelstandes bieten Sie Unterstützung für Gewerbebetriebe und Freie Berufe bei Kredit- und Beteiligungsfinanzierungen.notes Inhalte
- chevron_right Mittelständische Trägerschaft auf Länderebene
- chevron_right Funktionsprinzip und Aufgaben deutscher Bürgschaftsbanken
- chevron_right Flexibles Förderinstrument für viele Kreditarten
- chevron_right Antragsverfahren und Vorlaufzeiten
- chevron_right Abwicklung einer Bürgschaft-Inanspruchnahme
- chevron_right Fazit und strukturierte Vorgehensweise
- chevron_right Zusammenfassung Bürgschaftsbanken
Mittelständische Trägerschaft auf Länderebene
In der Bundesrepublik Deutschland existieren 17 Bürgschaftsbanken. Sie entstanden in den Nachkriegsjahren, ab dem Jahr 1949, als "private Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes". Die Gesellschafter der auf Länderebene etablierten Spezialbanken rekrutierten sich aus rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Handwerkskammern, Kammern der Freien Berufe, Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, Wirtschaftsverbänden, Banken und Sparkassen sowie Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Das Bürgschaftsangebot fokussiert sich auf Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im jeweiligen Bundesland. Ungeachtet des Länderbezugs sind die Bürgschaftsbanken private Förderinstitute. Allerdings tragen staatliche Rückbürgschaften der öffentlichen Hand beträchtlich zur Risiko-Abdeckung bei.Funktionsprinzip und Aufgaben deutscher Bürgschaftsbanken
Die Bürgschaft ist als ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und dem Bürgen definiert, bei dem der Bürge für einen Schuldner haftet. Dieses Bürgschaftsmodell bildet die Grundlage für die Arbeitsweise der Bürgschaftsbanken. Ihre Klientel sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer. Oft droht dort die Kreditvergabe am Mangel an Sicherheiten zu scheitern. Aufgabe und Geschäftsziel einer Bürgschaftsbank besteht darin, gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für die genannte Zielgruppe zu übernehmen. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis eines sinnvollen und wirtschaftlichen Erfolg versprechenden Vorhabens.Flexibles Förderinstrument für viele Kreditarten
Bürgschaftsbanken verfügen über ein flexibles Förderinstrument. Folgende Kreditarten können verbürgt werden:- Aval
- Bankkredit
- Förderdarlehen
- Kontokorrentkredit
- Leasingfinanzierung
Antragsverfahren und Vorlaufzeiten
Häufig benötigen Unternehmen möglichst kurzfristig eine Bankbürgschaft, um in den Genuss des angestrebten Kredits zu kommen. Die Dauer des Antragsverfahren bei der Bürgschaftsbank ist in der Regel abhängig von Komplexität und Größenordnung des anstehenden Vorhabens. Als "Daumenregel" für die Bearbeitungszeit gelten drei bis fünf Wochen, sofern es sich um bestehende Firmen handelt. Anträge vor dem Hintergrund einer Existenzgründung können zumeist innerhalb von zwei Wochen bearbeitet und beschieden werden. Diese Bearbeitungszeiten sollten bei zeitkritischen Projekten als Vorlaufzeiten berücksichtigt werden.Üblicherweise stellt die Hausbank den Bürgschaft-Antrag für Ihren Kunden. Für den Bürgschaft-Antrag reichen im Normalfall jene Unterlagen, die auch für die Beurteilung einer Kreditentscheidung erforderlich wären.
Interessant für Gründer und Unternehmer
Sind Gründer oder Unternehmer mit dem Problem konfrontiert, dass deren Hausbank mangels Sicherheiten den angefragten Kredit ablehnt, so besteht die Möglichkeit einer speziellen "Bürgschaft ohne Bank (BoB)". Der Kunde tritt dann direkt mit der Bürgschaftsbank in Kontakt. Diese prüft das einem Projekt zugrunde liegende Unternehmenskonzept mit dem Ziel einer zeitnahen Entscheidung. Wird die Bürgschaft seitens der Bürgschaftsbank erteilt, so fällt die Suche nach einem Kreditinstitut, das Finanzierungsbereitschaft signalisiert, wesentlich leichter.
Abwicklung einer Bürgschaft-Inanspruchnahme
Wird die Bürgschaftsbank aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, so wird der folgende Prozess angestoßen:- In Höhe der in Anspruch genommenen Bürgschaft wird der erforderliche Gläubiger-Austausch" durchgeführt.
- Die Bürgschaftsbank übernimmt vom Kreditinstitut die Rolle der Gläubigerin.
- Über die als Mittler tätige Hausbank sind die für den Gläubiger im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bedienbaren Rückzahlungsmodalitäten fest zu schreiben.
Fazit und strukturierte Vorgehensweise
Bürgschaftsbanken treten als Non-Profit Förderinstitute auf. Unternehmensziel ist die Übernahme von Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Hausbank-Kredite. Zielgruppen sind mittelständisch strukturierte Unternehmen und Firmengründungen, die ohne Bürgen keine ausreichenden Sicherheiten zur Kreditabsicherung erbringen können. Die Beantragung einer Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank erfolgt in der Regel über die Hausbank des anfragenden Unternehmens. Die Bearbeitungszeiten betragen zumeist mehrere Wochen. Da Bürgschaftsbanken ohne Gewinnorientierung tätig sind, fallen lediglich geringe Gebühren an. Die Zahl der Bürgschaftsanträge pro Unternehmen ist nicht limitiert. Als Ansprechpartner für Bürgschaften gilt die Bürgschaftsbank jenes Bundeslandes, in dem das beantragende Unternehmen seinen Sitz hat bzw. wo die Firmengründung angesiedelt werden soll.Zusammenfassung Bürgschaftsbanken
- Bürgschaftsbanken sind "Non-Profit" Förderinstitute.
- Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen, bei dem Bürgen für Schuldner haften.
- Bei Bürgschaft-Inanspruchnahme wird die Bürgschaftsbank aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen.
- Den Bürgschaft-Antrag stellt in der Regel die Hausbank.
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