Buchführungspflichtig


Kurz & einfach erklärt:

Buchführungspflichtig verständlich & knapp definiert

Buchführungspflichtig sind in Deutschland nach Handelsgesetzbuch alle Kaufmänner. Ob ein jeweiliges Unternehmen als kaufmännischer Geschäftsbetrieb gilt, hängt von den Größe des Unternehmens ab.
notes Inhalte

Die Buchführungspflicht ist im §238 HGB geregelt. Darin steht, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen.


Merke: Unter Buchführung in diesem Sinne versteht man jedoch nicht die Auflistung und Buchung aller Ein- und Ausgaben, sondern vielmehr die Erstellung einer Bilanz. Eine ordnungsgemäße Buchführung gibt den Stand eines Unternehmens wieder, mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eigenkapital – und genau diese Bilanzerstellung ist mit der Buchführungspflicht gemeint. Um nun zu klären, wer buchführungspflichtig ist, muss man sich das HGB etwas genauer ansehen.

"Jeder Kaufmann ist buchführungspflichtig" - wer ist eigentlich Kaufmann?


Im besagten §238 HGB ist die Rede von „jeder Kaufmann“. Wer Kaufmann ist, ist ebenfalls im HGB geklärt – nämlich im §§ 1 -6 HGB. Darin unterscheidet man verschiedene Kaufmannsarten:

Übersicht der verschiedenen Kaufmanns-Arten

1. Der Istkaufmann
      Demnach ist jeder, der einen
Gewerbebetrieb
      betreibt, ein Kaufmann, außer das Unternehmen ist so klein, dass es keine kaufmännischen Einrichtungen erfordert. Das sagt zumindest soviel aus, dass z.B. Freiberufler nicht unter diese Regelung fallen, da diese keinen Gewerbebetrieb haben. Eine weitere konkrete Eingrenzung ist hier nicht abzulesen.


2. Der Kannkaufmann
      Ist ein Unternehmen im
Handelsregister eingetragen
      gilt es als Gewerbebetrieb. Kleinunternehmer sind nicht zur Eintragung verpflichtet. Nehmen sie die Eintragung allerdings vor, gelten sie als Kaufmann.

3. Fiktivkaufmann
      Damit sind die Unternehmer gemeint, die eigentlich
keinen
      Gewerbebetrieb betreiben, aber das Unternehmen trotzdem in Handelsregister anmeldet. Laut §5 HGB sind auch diese Unternehmen Kaufleute.

4. Formkaufmann
Formkaufleute
      sind insbesondere
Handelsgesellschaften
      , wie OHG, KG, AG, GmbH etc.

Demnach sind Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, Kaufleute in Sinne des HGB und daher buchführungspflichtig. Für nicht eingetragene Einzelkaufleute, die Istkaufmann nach §1 HGB sind, hat der §241a HGB eine genauere Eingrenzung. Danach sind Firmen, die nicht mehr als 500.000 € Jahresumsatz und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführungspflicht befreit. Die Grenzen müssen an zwei aufeinander folgenden Jahresabschlüssen überschritten werden.

Buchführungspflicht Zusammengefasst


Abschließend kann also gesagt werden, dass Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und die Grenzen nicht überschreiten, nicht buchführungspflicht sind, und somit keine Bilanzen zu erstellen haben. Lediglich die Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder werden die Jahresgrenzen überschritten, tritt Buchführungspflicht ein, und es sind Bilanzen zu erstellen.

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