Börsenaufsicht


Kurz & einfach erklärt:

Börsenaufsicht verständlich & knapp definiert

Die Börsenaufsicht ist für die Überwachung des Handels an den Börsen zuständig. Insbesondere gilt es dabei, den Handel mit Insiderinformationen zu verhindern und für die Einhaltung von Publizitätsvorschriften zu sorgen. Gegliedert ist die Börsenaufsicht in der Regel in eine interne Behörde der Börse selbst, eine zuständige Landesbehörde und die nationale Aufsichtsbehörde.
notes Inhalte

Die Börsenaufsicht agiert auf drei Ebenen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel stellt den Bund dar. Die Länder werden durch die Bundesaufsichtsbehörte vertreten. 


Und die Börse selbst durch die Handelsüberwachungsstelle. Gemeinschaftlich dient die Einrichtung der Börsenaufsicht der Überwachung und der Steuerung der Funktionsfähigkeit der Börse. Das Hauptaugenmerk liegt auf der manipulationsfreien Preisbildung.

Zuständigkeit der Börsenaufsicht

An den Börsen werden täglich Milliarden von Euro bewegt. Damit es hierbei nicht zu Manipulationen oder Unregelmäßigkeiten kommt, wird die Börse in Deutschland gleich von mehreren Organen überwacht. Die unterste Ebene bildet dabei die Handelsüberwachungsstelle der jeweiligen Börse an sich, die noch nicht staatlich organisiert ist. Sofern diese Stelle Unregelmäßigkeiten feststellt, die für eine Beeinträchtigung des Börsenhandels sorgen könnten, wird dann die zuständige Börsenaufsichtsbehörde informiert.

Hierbei handelt es sich immer um das Aufsichtsorgan auf Landesebene, das laut Börsengesetz im öffentlichen Interesse agieren muss. Auf Bundesebene ist hingegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzusiedeln. Sie überwacht das komplette, übergeordnete Börsengeschehen in Deutschland und achtet insbesondere darauf, dass alle Publizitätsvorschriften und Insiderregeln eingehalten werden.

Was sind die Aufgaben der Börsenaufsicht?

Die größte Gefahr beim Handel an den Börsen geht allgemein von sogenannten Insidergeschäften aus. Vereinfacht gesprochen gibt dabei ein Insider – in der Regel ein hochrangiger Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens – unternehmensinterne Informationen an Dritte weiter. Diesen Informationsvorsprung können die Marktteilnehmer nutzen, um beispielsweise mit Optionen auf einen Kursverlust der Aktie zu setzen. Verboten ist dies, weil unternehmensinterne Daten der Geheimhaltung unterliegen und nicht für alle Marktteilnehmer zugänglich sind.

Insofern ist vor allem die BaFin dafür zuständig, diesen Insider-Handel aufzudecken, wobei Unregelmäßigkeiten meist direkt von einer internen Börsenaufsicht gemeldet werden. Darüber hinaus hat die Börsenaufsicht die Aufgabe, für die Einhaltung der Publizitätsvorschriften von Aktiengesellschaften zu sorgen. So müssen diese etwa einen Geschäftsbericht und sogenannte Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen, die Aktionäre – und andere Marktteilnehmer – über wichtige Ereignisse informieren.

Börsenaufsicht – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Börsenaufsicht sorgt dafür, dass es zu keinen Unstimmigkeiten beim Börsenhandel kommt
  • Dabei gliedert sich die Börsenaufsicht in drei Teile
  • Aufgabe ist es insbesondere, gegen Insiderhandel vorzugehen

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