Binnenmarkt


Kurz & einfach erklärt:

Binnenmarkt verständlich & knapp definiert

Ein in sich geschlossener Markt ohne Marktbarrieren wie zum Beispiel Zölle, der allerdings nach außen durch Markteintrittsbarrieren geschützt sein kann. Ein prominentes Beispiel für einen Binnenmarkt ist der Binnenmarkt der Europäischen Union.
notes Inhalte
EU Binnenmarkt auf EU Flage und 1 EURO Muenze
Der gemeinsame Markt innerhalb der EU wird als Binnenmarkt bezeichnet

Von einem Binnenmarkt lässt sich sprechen, wenn auf einem Markt ein freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern existiert. Sämtliche mögliche Hürden wie Zölle, Einfuhrverbote und Beschränkungen bei der Personenfreizügigkeit gibt es nicht. In der Regel umfassen Binnenmärkte ein Staatsgebiet. Der Europäische Binnenmarkt bildet die wichtigste Ausnahme. Die Mitgliedsländer haben alle wesentlichen Hemmnisse abgeschafft. Vom Binnenmarkt ist der Exportmarkt zu unterscheiden.

Binnenmarkt aus Sicht der Unternehmen

Zahlreiche Unternehmen hängen stark von der Nachfrage auf dem Binnenmarkt ab. Das gilt vor allem für viele Dienstleister wie Einzelhändler, die gar nicht oder kaum exportieren. Als weiterer Beispiele verdienen die Bauindustrie und Verkehrsunternehmen Erwähnung. Eine stärkere Orientierung auf den Export findet sich dagegen in zahlreichen Industriezweigen. Die wirtschaftliche Entwicklung basiert auf Faktoren wie staatlichen und gewerblichen Investitionen und der Nachfrage durch die Privathaushalte.

Auf den Binnenmarkt fokussierte Firmen haben häufig den Vorteil, dass sie die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie künftige Trends besser einschätzen können. Das gilt zumindest für stabile Staaten ohne innere Verwerfungen und äußere Konflikte. Diese Unternehmen müssen sich zudem nicht mit Zollvorschriften, abweichenden rechtlichen Bestimmungen in den Absatzmärkten, kulturellen Differenzen mit den Geschäftspartnern und vielem mehr auseinandersetzen. Dies reduziert den personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwand. Der Nachteil besteht darin, dass sie eine negative wirtschaftliche Entwicklung auf dem Binnenmarkt nicht mit höheren Exporten ausgleichen können.

Der integrierte Binnenmarkt über Staatsgrenzen hinweg

Der langwierige Prozess der Integration des Europäischen Binnenmarkts zeigt, dass die Etablierung staatenübergreifender Binnenmärkte mit unterschiedlichen Herausforderungen einhergeht. Zum einen wollen Einzelstaaten die Integration in bestimmten Bereichen verhindern oder zumindest hinauszögern, vor allem aus diesen Gründen:

  • Schutz der inländischen Firmen vor ausländischer Konkurrenz
  • Bewahrung von Rechtsvorschriften, zum Beispiel im Arbeitsrecht
  • Angst vor dem Verlust von Souveränität: Mit einem gemeinsamen Binnenmarkt verlieren Staatsregierungen Kompetenzen, unter anderem in der Handelspolitik.
  • Abwehr von Zuwanderung infolge Personenfreizügigkeit: Diese kann auf wirtschaftlichen und sozialen Gründen basieren, insbesondere auf der Befürchtung von Lohndumping. Andererseits kann sie auch auf einer generellen Ablehnung von Zuwanderung beruhen.

Zum anderen bedeutet die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts, dass die Staaten zahlreiche Einzelvorschriften angleichen und bürokratische Hemmnisse abbauen müssen. Das führt zu einem erheblichen politischen und verwaltungstechnischen Aufwand. Hinsichtlich des Europäischen Binnenmarkts ist dies weitgehend gelungen, weltweit handelt es sich vor den USA und China um den größten Binnenmarkt.

Binnenmarkt - Zusammenfassung:

  • freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmer
  • gewöhnlich der Markt innerhalb einer Staatsgrenze
  • der Europäische Binnenmarkt als Ausnahme
  • Integration bei staatenübergreifenden Binnenmärkten schwierig

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