Bezugsrecht
Bezugsrecht verständlich & knapp definiert
Ein Bezugsrecht entsteht, wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt. Damit keine Kapitalverwässerung entsteht, können alte Aktionäre neue Wertpapiere zu einem bevorzugten Preis erwerben. Alternativ ist es möglich, dieses Bezugsrecht zu veräußern.- chevron_right Entstehung und Nutzung des Bezugsrechts
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Das Bezugsrecht ist ein Aktionärsrecht. Es berechtigt den Aktionär bei der Erhöhung des Kapitals einer Aktiengesellschaft entsprechend seiner bisherigen Beteiligung berücksichtigt zu werden.
Dies gilt für die Ausgabe junger Aktien. In welchem Maße die Berücksichtigung erfolgt, ist vom Bezugsverhältnis abhängig. Das Bezugsrecht kann innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden oder aber an der Börse gehandelt werden.
Entstehung und Nutzung des Bezugsrechts
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft definiert das Unternehmen eine genaue Anzahl an Aktien, die zu diesem Zeitpunkt ausgegeben werden soll. Alle Wertpapiere verbriefen einen bestimmten Anteil an Grundkapital. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung kann es allerdings sinnvoll sein, eine sogenannte Kapitalerhöhung durchzuführen. Dabei werden neue Aktien emittiert, die an der Börse verkauft werden, um Kapital etwa für neue Investitionen zu generieren.
Durch diese Neuemission sinkt allerdings der Wert der bestehenden Aktien und auch der Stimmanteil pro Wertpapier wird verändert. Um die alten Aktionäre nicht zu benachteiligen, erhalten sie ein sogenanntes Bezugsrecht. Dadurch können sie – vor allen anderen Aktionären – neue Aktien kaufen, wobei die Anzahl vom Bezugsverhältnis abhängt. Findet beispielsweise eine Kapitalerhöhung von vier auf fünf Millionen Euro statt, so kann der Aktionär neue Wertpapiere im Verhältnis 4:1 beziehen.
Bezugsrecht verkaufen
Nicht immer wird der alte Aktionär dazu bereit sein, neue Aktien des Unternehmens zu erwerben. Auch dann entsteht durch die Kapitalerhöhung kein direkter Nachteil, weil das Bezugsrecht verkauft werden kann. Möglich ist der Verkauf, weil der Aktionär die jungen Aktien in der Regel billiger kaufen kann als es externe Investoren am Kapitalmarkt könnten. Beispielsweise könnte das Wertpapier der Daimler-Aktie derzeit bei 50 Euro notieren. Im Zuge einer Kapitalerhöhung erhalten die Altaktionäre das Recht, die jungen Aktien zu 45 Euro zu kaufen.
Dabei kann der Wert des Bezugsrechts genau ermittelt werden:
(Kurs der alten Aktie – Kurs der neuen Aktie) / ((Anzahl alte Aktien / Anzahl neue Aktien) + 1)
Angenommen, es habe vor der Kapitalerhöhung 10 Millionen Daimler-Aktien gegeben. Jetzt emittiert das Unternehmen insgesamt 5 Millionen neue Aktien, dann berechnet sich der Wert des Bezugsrechts als:
(50 Euro – 40 Euro) / ((10 Millionen / 5 Millionen) + 1)
10 / (2 + 1) = 3,33 Euro
Hält der Anleger gerade beispielsweise 100 Aktien, so erhält er das Recht, 50 neue Aktien zu beziehen. Entweder kann er diese neuen Wertpapiere kaufen oder er veräußert sein Bezugsrecht für 50 * 3,33 Euro = 166,66 Euro.
Bezugsrecht – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Das Bezugsrecht steht einem bestehenden Aktionär eines Unternehmens zu
- Es entsteht im Zuge einer Kapitalerhöhung
- Der Aktionär kann entweder junge Aktien zu einem günstigen Kurs kaufen oder sein Bezugsrecht verkaufen
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