Betriebsprüfung


Kurz & einfach erklärt:

Betriebsprüfung verständlich & knapp definiert

Eine Betriebsprüfung wird von Finanzbeamten außerhalb des Finanzamts durchgeführt. Nach vorheriger Anmeldung wird dabei ein Unternehmen besucht und die Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft. Ziel der Betriebsprüfung ist es, für Steuergerechtigkeit zu sorgen und Steuerhinterzug zu verhindern.
notes Inhalte

Der Begriff der Betriebsprüfung ist eher traditionell und umgangssprachlich geprägt und beschreibt die Tätigkeit von Beamten der Finanzverwaltung außerhalb des Finanzamtes: Sie besuchen - meist nach rechtzeitiger Voranmeldung - ein Unternehmen oder einen Freiberufler (wie Ärzte, Architekten, Übersetzer oder Rechtsanwälte). In der Abgabenordnung und den Unterlagen der Finanzbehörden wird eher von einer Außenprüfung gesprochen. Durch die systematische Prüfung von Unterlagen vor Ort soll die Steuergerechtigkeit erhöht werden, Wettbewerbsverzerrungen durch hinterzogene Steuern sollen vermieden werden.

Arten der Betriebsprueffung in einer Tabelle
Diese Arten der Betriebsprüfungen gibt es!


Varianten der Betriebsprüfung: Turnusmäßig oder außerordentlich

Der Personalstamm der Finanzverwaltung ist im Vergleich zu der Anzahl der zu prüfenden steuerpflichtigen natürlichen Personen (Privatpersonen) und Unternehmen vergleichsweise klein. Als Beispiel kann die Anzahl der Stellen in Bayern herangezogen werden: Für eines der wirtschaftlich bedeutenderen Bundesländer sind weit unter 17.000 Stellen ausgewiesen! Deshalb gibt wird nicht jedes Unternehmen jährlich einer Außenprüfung unterzogen. Stattdessen gibt es eine Einteilung nach Größe der Unternehmen (beispielsweise Umsatzklassen) und Branche. Für Steuerverkürzungen anfälligere Branchen werden häufiger einer turnusmäßigen Betriebsprüfung unterzogen, als vergleichsweise korrekt arbeitende Branchen. In der Regel bekommen die Unternehmen nur alle paar Jahre einen Besuch vom Finanzamt.

Davon zu unterscheiden ist die außerordentliche Betriebsprüfung: Sie findet dann statt, wenn Verdachtsmomente entweder aus den Steuererklärungen selbst vorliegen oder Hinweise eingegangen sind. Die Finanzverwaltung kann beispielsweise statistische Methoden nutzen, um die Wahrscheinlichkeit korrekter Angaben zu berechnen. Befinden sich beispielsweise bestimmte Kostenkategorien weit oberhalb des Branchendurchschnitts, so besteht die Gefahr, dass hier nicht korrekt gearbeitet worden bzw. die Steuerbemessungsgrundlage illegal verringert worden ist.

Gesetzlicher Rahmen für die Betriebsprüfung

Steuergesetze und die Abgabenordnung werden durch das Handelsgesetzbuch und einen weiteren Regelungsrahmen ergänzt: Unternehmen haben eine lange Aufbewahrungsfrist zwischen 2 und 10 Jahren für Unterlagen, die einen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder auch die Umsatzsteuererklärung haben. Die Finanzbeamten prüfen die entsprechenden Unterlagen stichprobenartig, um Umgereimtheiten oder auch die korrekte Abgabe der Steuererklärung festzustellen. Die Betriebsprüfung ist deshalb keine Schikane des Finanzamtes an den Unternehmen oder Unternehmern, sondern eher als eine Untersuchungs- bzw. Erkundungsmission zu sehen.

Das Ergebnis kann eine - auch nachträgliche - Veränderung der Besteuerungsgrundlagen und damit eine zu leistende Steuer- und Abgabenzahlung sein. Der Fall, dass ein Unternehmen freiwillig und zu viel Steuern bezahlt hat, dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein.

Der Betriebsprüfung ähnliche Maßnahmen

In den letzten Jahren wurden die Befugnisse der Behörden ausgeweitet. Insbesondere im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und auch der Durchsetzung der branchenbezogenen Mindestlöhne unternimmt inzwischen auch der Zoll "Hausbesuche" bei den Unternehmen. Hier stehen allerdings nicht die Gewinnermittlung und ähnliche Kernaufgaben der Finanzverwaltung im Vordergrund, sondern die Zahlung von Sozialabgaben für Renten- und Krankenversicherung und auch der Arbeitnehmerschutz (beispielsweise gegen das Vorenthalten des Mindestlohnes).

Zusammengefasst Betriebsprüfung:

  • Es ist eine Maßnahme der Finanzbehörden bei Unternehmen und Freiberuflern
  • Sie dient der Abklärung offener Fragen oder der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Aufgrund des beschränkten Personalstands bei der Finanzverwaltung ist sie eher die Ausnahme, denn die Regel

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