Betriebsaufspaltung


Kurz & einfach erklärt:

Betriebsaufspaltung verständlich & knapp definiert

Eine Betriebsaufspaltung ist dann gegeben, wenn ökonomische Funktionen, die im Grundsatz von einem einzigen Unternehmen wahrgenommen werden können, auf zwei oder mehrere steuer- und zivilrechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt werden, an denen - indirekt oder direkt - die gleichen Gesellschafter beteiligt sind.
notes Inhalte

Wird ein Gewerbebetrieb in zwei Unternehmungen getrennt, wird von einer Betriebsaufspaltung gesprochen. Nach der Aufspaltung sind die Gewerbebetriebe rechtlich betrachtet eigenständig. Eine Betriebsaufspaltung wird insbesondere dann vorgenommen, wenn Haftungsbeschränkungen eingeführt werden oder das Unternehmen steuerlich vorteilhafter behandelt werden soll.

Formen der Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann aus unterschiedlichen Gründen, die Art der Betriebsaufspaltung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • Die klassische Betriebsaufspaltung ist die Aufteilung in Betriebs- und Besitzgesellschaft. Die Betriebsgesellschaft ist meist eine Kapitalgesellschaft, die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft.
  • Eine andere mögliche Aufteilung wäre eine Produktions- und Vertriebsgesellschaft.
  • Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung wird in gleicher Weise wie die klassische Betriebsaufspaltung vorgenommen, allerdings sind in diesem Falle beide Gesellschaften Personengesellschaften.
  • Bei der unechten Betriebsaufspaltung werden zwei rechtlich selbständige Gewerbebetriebe durch personelle und sachliche Verflechtungen miteinander verbunden.
  • Umgekehrt wird in der echten Betriebsaufspaltung ein einheitlicher Gewerbebetrieb in zwei Unternehmen aufgespalten, die rechtlich für sich alleine stehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Betriebsaufspaltung durchgeführt werden darf, müssen die Unternehmen eine personelle und sachliche Verflechtung miteinander haben.

  • Personelle Verflechtung
    Bei der personellen Verflechtung ist es zwingend notwendig, dass einer oder mehrere Personen sowohl das Betriebsunternehmen wie auch das Besitzunternehmen führen. Ein einheitlicher Betätigungs- und Geschäftswillen muss durchgesetzt werden können. Führen die Gesellschafter nicht in beiden Unternehmen die Geschäfte, wird eine Betriebsaufspaltung abgelehnt.
  • Sachliche Verflechtung
    Die sachliche Verflechtung bezieht sich auf das Besitzunternehmen. Dieses muss seine Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Grundstücke, Maschinen und Gebäude der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassen.

Welche Vorteile hat eine Betriebsaufspaltung?

In erster Linie wird eine Betriebsaufspaltung aus Haftungsgründen vorgenommen. So können Haftungsbeschränkungen eingeführt werden, die mit einem einzelnen Unternehmen nicht möglich wären. Nachstehend sind weitere Vorteile einer Betriebsaufspaltung aufgelistet:

  • Die Vermietung der Wirtschaftsgüter vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen wird als eigenständiger Gewerbebetrieb angesehen und erhöht somit fiktiv die Betriebsausgaben.
  • Wird die Besitzgesellschaft als Einzelunternehmen geführt, so wird die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis 380 Prozent neutralisiert sich somit die Gewerbesteuerbelastung.
  • Eine Verrechnung von Verlusten mit den Einkünften der Gesellschafter ist im Besitzunternehmen möglich.
  • Vermietet das Besitzunternehmen als Personengesellschaft seine Anlagen und Gebäude an das Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft), sind diese Anlagegüter bei Insolvenz des Betriebsunternehmens geschützt, da sie dem Besitzunternehmen gehören.

Betriebsaufspaltung – Zusammenfassung

  • Ermöglicht Unternehmern die Splittung eines Betriebes in zwei rechtlich selbständige Unternehmen.
  • In der Regel wird ein Unternehmen als Personengesellschaft und das andere als Kapitalgesellschaft gegründet.
  • Die Vorteile der Betriebsaufspaltung liegen in der steuerlichen Betrachtung und der Haftungsbeschränkung.

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