Basiszinssatz
Basiszinssatz verständlich & knapp definiert
Der Basiszinssatz ist ein Zinssatz, der die Höhe der von Unternehmen maximal zu erheben Verzugszinsen definiert. Dabei bemisst sich die Höhe des Basiszinssatzes an sich immer anhand des aktuellen Marktniveaus.- chevron_right Festlegung der Höhe des Basiszinssatzes
- chevron_right Basiszinssatz und Verzugszinsen – ein Beispiel
- chevron_right Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird sowohl in Deutschland als auch in Österreich festgelegt, um Werte für den maximalen Verzugszinssatz anzugeben. Diese Verzugszinsen können von Unternehmen verlangt werden, wenn private oder unternehmerische Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Festlegung der Höhe des Basiszinssatzes
Die genaue Höhe des Basiszinssatzes ist flexibel, bemisst sich aber an der Höhe der Leitzinsen, die durch die EZB festgelegt werden. Steigen diese an, so erhöht sich auch der Basiszinssatz und vice versa. Verändert werden die Zinsen dabei immer zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Dabei liegt der Basiszinssatz generell unterhalb des Werts der Leitzinsen, so dass auch ein negativer Zinssatz möglich ist.
Bedeutung haben diese Zinsen vor allem dann, wenn es zu Zahlungsverzügen in der freien Wirtschaft kommt. Denn in diesem Fall hat der Gläubiger das Recht dazu, Verzugszinsen zu verlangen. Allerdings darf er diese nicht einfach willkürlich in Rechnung stellen, sondern ist dabei an den Basiszinssatz gebunden. Dieser gibt vor, wie hoch die Zinsen ausfallen dürfen:
- Private Verbraucher: Handelt es sich beim Schuldner um einen privaten Verbraucher, so dürfen die Verzugszinsen maximal 5 Prozentpunkte oberhalb des Basiszinssatzes liegen.
- Unternehmen: Sofern der Schuldner ein anderes Unternehmen ist, gilt eine Obergrenze von 9 Prozent über dem Basiszinssatz.
Basiszinssatz und Verzugszinsen – ein Beispiel
Angenommen, ein privater Verbraucher erwirbt bei einem Online-Händler einen neuen Laptop und kauft diesen auf Rechnung. Zwar liegt das Zahlungsziel hierfür bei 14 Tagen, der Verbraucher ignoriert die Forderung des Unternehmens jedoch. Dieses verschickt daraufhin eine erste Mahnung und zeigt damit, dass eine Zahlung fällig wird. Auch dieser zweiten Forderung kommt der Kunde nicht nach, er beachtet das Zahlungsziel nicht weiter.
Ab dem Zeitpunkt des Verzugs, der mit dem Erhalt der ersten Mahnung eintritt, kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Weil der Basiszinssatz aktuell beispielweise bei 1 Prozent liegt, kann der Gläubiger Zinsen von bis zu 6 Prozent erheben. Allerdings liegt die Betonung hier auf dem Wort „kann“, denn die 6 Prozent stellen lediglich die Obergrenze dar. Auch Verzugszinsen von 4; 2 oder gar 0 Prozent wären aus rechtlicher Sicht einwandfrei anwendbar.
Basiszinssatz
- Der Basiszinssatz legt die Obergrenze der Verzugszinsen fest
- Bei privaten Verbrauchern können Gläubiger 5 Prozent auf den Basiszinssatz aufschlagen, bei Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte
- Es handelt sich allerdings immer um eine Obergrenze, keinen Pflichtwert
whatshot Beliebteste Artikel
- chevron_right Rezession
- chevron_right Freie Marktwirtschaft
- chevron_right Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- chevron_right Neoliberalismus
- chevron_right Konjunkturzyklus
- chevron_right Antizyklische Fiskalpolitik
- chevron_right Gleichgewichtspreis
- chevron_right Offenmarktgeschäfte
- chevron_right Verbraucherpreisindex
- chevron_right Strukturelle Arbeitslosigkeit