Bankgeheimnis


Kurz & einfach erklärt:

Bankgeheimnis verständlich & knapp definiert

Das Bankgeheimnis beschreibt die Pflicht, welche Kreditinstituten obliegt Verschwiegenheit über die Vermögensverhältnisse und Konten ihrer Kunden zu wahren. Kundendaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
notes Inhalte

Unter dem Bankgeheimnis versteht man die stillschweigende Verpflichtung der Geldinstitute, keinerlei Tatsachen und Wertungen über Kunden an Dritte weiterzugeben.

Vertraglich gesichertes Gewohnheitsrecht

Genau genommen handelt es sich beim Bankgeheimnis nicht um ein gesetzlich garantiertes Recht, sondern lediglich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Geldinstitut und Kunde. In der Regel wird die Wahrung des Bankgeheimnisses nicht explizit verhandelt sondern in den AGB des Geldinstituts zugesichert, die Bestandteil des Vertragswerks sind. Das Bankgeheimnis besteht in Deutschland bereits seit 1619, was zur Folge hat, dass es vom Gesetzgeber als vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht behandelt wird. Daraus ergibt sich beispielsweise auch das Zeugnisverweigerungsrecht von Bankmitarbeitern in Zivilprozessen.

Einschränkungen des Bankgeheimnisses

Das Bankgeheimnis befindet sich im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Melde- und Auskunftspflichten sowie diversen Gesetzen (z.B. Geldwäschegesetz) einerseits und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kunden sowie dem Recht auf freie Berufsausübung der Bank andererseits. Konkret bedeutet das: Durchbrochen wird das Bankgeheimnis von diversen Vorschriften wie dem

  • Geldwäschegesetz
  • Kreditwesengesetz
  • Wertpapierhandelsgesetz sowie der
  • Strafprozessordnung.


Auskunftspflichtig können Geldinstitute auch gegenüber Steuerbehörden im Rahmen von Steuerstrafverfahren werden, sofern ein berechtigter Anlass zur Annahme einer Steuerhinterziehung besteht und andere Ermittlungsansätze ergebnislos verliefen.

Was umfasst das Bankgeheimnis?

Grundsätzlich umfasst das Bankgeheimnis die Pflicht zur Verschwiegenheit der Geldinstitute im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen der Kunden. Weder Tatsachen noch Wertungen dürfen ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben werden. Dem gegenüber steht die Bankauskunft im Rahmen des banküblichen Geschäftsverkehrs, der Privatkunden ihre Zustimmung verweigern dürfen und Firmenkunden widersprechen können.

Bankgeheimnis im Ausland

In zahlreichen Ländern EU- und weltweit ist das Bankgeheimnis gesetzlich garantiert - allerdings mit einigen Einschränkungen. In der EU soll es ab 2017 im Hinblick auf Steuerhinterziehung abgeschafft werden. Ein automatischer Datenausgleich zwischen den EU-Staaten höhlt das Bankgeheimnis weiter aus. Während das Bankgeheimnis in Österreich auf richterlichen Beschluss verletzt werden kann, hat es in der Schweiz den Status eines gesetzlich garantierten, besonders geschützten Berufsgeheimnisses inne.

Zusammenfassung Bankgeheimnis

  • Teil der AGB von Geldinstituten
  • eingeschränkt durch Melde- und Auskunftspflichten
  • Bankauskunft muss autorisiert bzw. darf widersprochen werden
  • im EU-Raum im Hinblick auf Steuerhinterziehung künftig nicht mehr existent
  • in wenigen Staaten (z.B. der Schweiz) unter besonderem Schutz

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