Ausübungspreis


Kurz & einfach erklärt:

Ausübungspreis verständlich & knapp definiert

Jedes Finanzderivat verfügt über einen Ausübungspreis. Dieser bezeichnet den Kurs, zu dem der Anleger den Basiswert (Aktie, Anleihe o.ä.) in der Zukunft kaufen oder verkaufen kann.
notes Inhalte

Der Begriff des Ausübungspreis findet in Derivatengeschäften Anwendung, insbesondere bei Geschäften mit Optionen und Futures. Der Ausübungspreis wird auch als Basispreis oder Bezugspreis bezeichnet. Die vertragliche Vereinbarung und Festlegung des Ausübungspreises erfolgt stets im Moment des Geschäftsabschlusses. 


Bei Optionen ist der Ausübungspreis der festgelegte Preis, zu welchem der Käufer oder Verkäufer die Option ausüben kann. Dies muss innerhalb eines festgelegten Zeitraumes oder bei Fälligkeit erfolgen. 

Bei Futures dagegen ist der Ausübungspreis verpflichtend für beide Seiten. Somit steht der fällige Basispreis zum festgelegten Zeitpunkt bereits bei Geschäftsabschluss fest. Der Ausübungspreis ist dann unabhängig vom aktuell geltenden Preis.

Was ist der Ausübungspreis?

Erwerben Anleger ein Finanzderivat, so haben sie in der Regel das Recht, einen Basiswert in der Zukunft zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Dieser Preis, der bereits heute feststeht, wird auch als Ausübungspreis, Basispreis oder Bezugspreis bezeichnet. Je nach Art des Finanzderivats muss der Ausübungspreis in jedem Fall bezahlt werden oder ist optional:

  • Option: Erwirbt ein Anleger eine Option, so kann er den Basiswert in der Zukunft zum festgelegten Preis kaufen oder verkaufen.
  • Future: Beim Future ist es hingegen verpflichtend, den Kauf oder Verkauf durchzuführen.


Für die Sicherung des Ausübungspreises zahlen Anleger in der Regel eine Gebühr, im Falle der Option ist dies die sogenannte Optionsprämie.

Beispiel für den Ausübungspreis

Wie der Ausübungspreis in der Praxis funktioniert, soll das Beispiel einer Option zeigen. Ein Anleger geht davon aus, dass die Daimler-Aktie in der Zukunft im Wert steigen wird. Folglich kauft er eine Option, die ihm das Recht zusichert, das Wertpapier in 6 Monaten zum heutigen Preis von 50 Euro zu kaufen. Für dieses Recht zahlt der Anleger die Optionsprämie, die bei 5 Euro liege.

Tatsächlich steigt der Kurs der Aktie im nächsten halben Jahr bis auf einen Wert von 70 Euro an. Weil der Anleger die Option innehält, kann er das Wertpapier aber trotzdem zum Ausübungspreis von nur 50 Euro kaufen. Anschließend verkauft er die Aktie allerdings direkt wieder und sichert sich so einen Gewinn von 20 Euro, von der noch die bezahlte Prämie in Höhe von 5 Euro abgezogen werden muss. Letztlich steht also ein Reingewinn von 15 Euro bei einem Kapitaleinsatz von nur 5 Euro zu Buche.

Ausübungspreis – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Ausübungspreis ist im Zusammenhang mit Finanzderivaten zu sehen
  • Anleger können ein Wertpapier in der Zukunft zum (heutigen) Ausübungspreis kaufen oder verkaufen
  • Je nach Art des Derivats besteht ein Recht auf oder eine Pflicht zum Kauf bzw. Verkauf

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