Außerordentliche Erträge


Kurz & einfach erklärt:

Außerordentliche Erträge verständlich & knapp definiert

Außerordentliche Erträgte sind ein Begriff der Kostenrechnung und werden den Neutralen Erträgen zugeordnet. Sie treten so selten auf, dass sie den periodischen Erlös- und Erfolgsvergleich stören würden. Als Außerordentliche Erträge zählen beispielsweise Gewinne aus Enteignungsentschädigungen .

Bei den außerordentlichen Erträgen handelt es sich um eine betriebliche Erfolgskennzahl, deren wesentliches Element entweder die Einmaligkeit oder die Unplanbarkeit ist.

Historisch gesehen hat sich dieser Begriff aus dem Handelsgesetzbuch bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entwickelt. Diese Rechnungslegungsstandards kennen neben den außerordentlichen Erträgen (bzw. dem außerordentlichen Ergebnis) die Ergebniskategorien des Finanzergebnisses und des Betriebsergebnisses (aus dem "Normalbetrieb"). Der separate Ausweis der außerordentlichen Erträge ist deshalb sinnvoll, weil Einmal- oder Sonderposten ansonsten die Aussagekraft vieler betriebswirtschaftlicher Kennzahlen schmälern würden.


Merkmale der außerordentlichen Erträge

Im Gegensatz zu regelmäßigen oder vorhersehbaren Ereignissen (wie beispielsweise Drohverlustrückstellungen, die später wieder aufgelöst werden) handelt es sich bei den außerordentlichen Erträgen immer um absolut unplanbare und in der Regel auch einmalige Erträge. Gerade bei verschachtelten Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften können Verkäufe von Betriebsteilen, Grundstücken oder ähnlichen Vermögensgegenständen zu außerordentlichen Erträgen führen.

Auch einmalige Subventionen (wie beispielsweise im Rahmen der Ansiedlung oder Wirtschaftsförderung gewährt) können zu den außerordentlichen Erträgen gehören. Anders wären zum Beispiel Stützungskäufe von Waren zu werten, bei denen eine Agrarbehörde subventioniert Lebensmittel zu einem höheren als dem eigentlichen Marktpreis aufkauft und dass Unternehmen deshalb einen Mehrerlös erzielen kann. Dieser würde über Umsatzerlöse und den Gewinn aus normaler Geschäftstätigkeit gebucht werden und ggf. zu einem Risikohinweis in den Anmerkungen oder der Anlage zum Geschäftsbericht führen.


Außerordentliche Erträge - Zusammenfassung & Definition


  • Bei den außerordentlichen Erträgen handelt es sich um Sonderposten, die außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit anfallen.
  • Sie sind meist einmalig oder nicht planbar
  • Sie werden getrennt betrachtet, um eine Verschiebung bzw. Verwässerung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen zu vermeiden.

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel