Arbeitnehmerüberlassung


Kurz & einfach erklärt:

Arbeitnehmerüberlassung verständlich & knapp definiert

Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht entleihenden Unternehmen, Arbeitskräftebedarf unbürokratisch und ohne Kündigungsschutz zu decken. Sie stellt ein Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts dar. Die Vertragsbeziehungen bestehen erstens zwischen Verleiher und Entleiher und zweitens zwischen Verleiher und Leiharbeiter.
notes Inhalte

Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt ein Verleiher einem Entleiher für eine begrenzte Zeit eine Arbeitskraft. Als Verleiher treten meist Personaldienstleister auf, den Service nutzen Unternehmen zahlreicher Branchen. Andere Begriffe für Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit und Personalleasing.

Der Zweck

Mit Zeitarbeitern können die Entleiher kurzfristig auf Beschäftigungsbedarf reagieren. Sie können Auftragsspitzen abdecken, ohne selbst Mitarbeiter einstellen zu müssen. Damit gehen drei Vorteile einher:

  • Erstens müssen die Firmen keine Personalrekrutierung betreiben und es entfallen sämtliche organisatorischen Aufgaben wie das Abführen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Zweitens profitieren sie von einem hohen Maß an Flexibilität. Sie binden sich nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist.
  • Drittens gehen sie keine finanziellen Risiken ein. Risiken wie Erkrankungen und die dann fällige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt die Personalagentur.


Auch für die Zeitarbeiter bieten sich Chancen. Meist stellen die Personaldienstleister Arbeitslose ein, die bisher erfolglos nach einer Anstellung gesucht haben. Dank des Zeitarbeitsvertrags erhalten sie ein festes Einkommen. Die Agentur fungiert als Arbeitgeber, die ein Fixgehalt zahlt. Plus- und Minusstunden durch die Tätigkeit bei einem oder mehreren Entleihern gleicht der Dienstleister mit einem Arbeitszeitkonto aus. Zusätzlich bezahlt er die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit umfassender sozialer Absicherung.

Im besten Fall gefällt einem Entleiher die Arbeit des Zeitarbeiters und er übernimmt ihn. Die Arbeitnehmerüberlassung soll auch dazu dienen, dass Arbeitgeber unverbindlich potenzielle neue Mitarbeiter kennenlernen. Der Personaldienstleister agiert gleichzeitig als Personalvermittler. Möchte ein Entleiher einen Leiharbeiter beschäftigen, überweist er der Agentur eine Vermittlungsgebühr.

Rechtliche Ausgestaltung in Deutschland

Die Leiharbeit hat in Deutschland eine lange Tradition, die rechtlichen Rahmenbedingungen unterlagen jedoch einem gravierenden Wandel. In den 1980ern begrenzte der Gesetzgeber die Ausleihe auf drei Monate, in den folgenden zwei Jahrzehnten verlängerte er die Dauer massiv. 2003 fiel die Beschränkung der Überlassungsdauer weg. 2017 erfolgte eine Korrektur, mittlerweile darf die Überlassung nicht länger als 18 Monate dauern. Die konkrete Leihe und deren Konditionen halten Verleiher und Entleiher in einem Leihvertrag fest. Der Zeitarbeiter vereinbart ausschließlich mit dem Personaldienstleister einen Vertrag. Er muss bei seiner Tätigkeit vor Ort aber den Weisungen des Entleihers folgen.

Arbeitsbedingungen

Die europäische Leiharbeitsrichtlinie sieht eine Gleichbehandlung zwischen normal Beschäftigten und Leiharbeitern in einem Betrieb vor. Das umfasst unter dem Stichwort equal pay auch die Bezahlung. Die Richtlinie enthält jedoch eine Öffnungsklausel, die Mitgliedstaaten der EU können davon abweichen. Davon macht Deutschland Gebrauch, Leiharbeiter arbeiten für weniger Geld als die anderen Beschäftigten. Um Lohndumping zu verhindern, hat die Regierung die Tarifverträge der Branche für allgemeinverbindlich erklärt. Diese zwei Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und jeweils einem Arbeitgeberverband der Personaldienstleister beinhalten Lohnuntergrenzen, die von der Tätigkeit und der Qualifikation abhängen. Für bestimmte Branchen gibt es zudem Zuschläge.

Kritik an der Leiharbeit

Die Arbeitnehmerüberlassung stößt unter anderem bei Gewerkschaften auf Kritik. Sie befürchten, dass Unternehmen normale Beschäftigungsverhältnisse abschaffen und stattdessen Leiharbeiter einsetzen. Sie verweisen auf die große Zahl an Leiharbeitern, in Deutschland sind es knapp eine Million. Diese Zahl werten sie als Indiz für Missbrauch. Den Klebeeffekt, also die Übernahme von Leiharbeitern durch die Entleiher, bezweifeln sie.

Arbeitnehmerüberlassung - Zusammenfassung:

  • flexibler Einsatz von Arbeitskräften
  • weniger Verpflichtungen für Entleiher
  • Personaldienstleister als Verleiher
  • Verleiher als Arbeitgeber

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