Ansparabschreibung


Kurz & einfach erklärt:

Ansparabschreibung verständlich & knapp definiert

Die Ansparabschreibung ermöglichte es steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen, eine in der Erwartung zukünftiger Investitionen gewinnmindernde Rücklage zu bilden. Somit ermöglichte der Gesetzgeber die steuerfreie Übertragung aktueller Unternehmensgewinne auf zukünftige Investitionskosten. Die Ansparabschreibung wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Investitionsabzugsbetrag abgelöst.
notes Inhalte

Die Ansparabschreibung ermöglicht es kleineren Unternehmen und selbstständigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsgutes, eine Rücklage zu bilden. Dadurch sollen die Liquidität und die Ausstattung mit Eigenkapital verbessert werden.

Im Rahmen der im Jahr 2008 durchgeführten Unternehmensteuerreform wurden die bis dahin geltenden Regelungen zur Ansparabschreibung vereinfacht und umgestaltet. Der Begriff Ansparabschreibung wurde durch die Bezeichnung Investitionsabzugsbetrag ersetzt.

Für welche Wirtschaftsgüter kann die Ansparabschreibung genutzt werden?


Die Ansparabschreibung kann für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Das Wirtschaftsgut muss nach Vorgabe des EStG bis voraussichtlich zum Ende des dritten auf das Jahr der Inanspruchnahme folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung


Die Ansparabschreibung kann sowohl von Unternehmen mit einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als auch durch Einnahmeüberschussrechnung in Anspruch genommen werden. Je nach Gewinnermittlungsverfahren nennt das EStG Grenzwerte von

100.000 Euro Jahresgewinn bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung
235.000 Euro Jahresgewinn bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

bis zu denen die Ansparabschreibung gewinnmindernd genutzt werden kann. Die Grenzwerte müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres eingehalten werden. Zusätzlich darf die Ansparabschreibung maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Der Höchstbetrag für die insgesamt am Bilanzstichtag abzugsfähigen Beträge ist 200.000 Euro. Der Höchstbetrag kann auf mehrere Investitionen aufgeteilt jedoch nicht überschritten werden. Ist der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist der Nettobetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Berechnungsgrundlage. Bei Selbstständigen mit steuerfreien Umsätzen ist der Bruttobetrag die Bemessungsgrundlage.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Ansparabschreibung durch das Finanzamt


Damit die Ansparabschreibung vom Finanzamt anerkannt wird, muss das Wirtschaftsgut treffend bezeichnet werden. Der Steuerpflichtige muss im Jahr der Inanspruchnahme der Ansparabschreibung die Absicht zu erkennen geben, das er das Wirtschaftsgut mindestens zu 90 Prozent, dass heißt fast ausschließlich, für betriebliche Zwecke im Inland nutzen wird. Die Nutzung muss zudem bis zum Ende des auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr folgenden Jahres erfolgen.

Vorteile der Ansparabschreibung


Die Ansparabschreibung ermöglicht die

  • Verbesserung der Liquidität
  • Steuerersparnis
  • Steuerung des Einkommens durch Gewinnverlagerung in die Zukunft
  • Vermeidung von Steuernachzahlungen


Einer der größten Vorteile der Ansparabschreibung ist die Möglichkeit, ein hohes Einkommen mit einem hohen Steuersatz in ein nachfolgendes Jahr mit einem geringeren Einkommen und geringerem Steuersatz zu verlagern. Durch die Verlagerung in die Zukunft können sich allerdings auch Nachteile ergeben.

Mögliche Nachteile der Ansparabschreibung


Da die Ansparabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes gewinnsteigernd aufgelöst werden muss, kann sich die Rücklage aus der Ansparabschreibung bei einem erhöhten Steuersatz im Jahr der Auflösung ungünstig auf die Steuerlast auswirken.
Ist das Einkommen im Jahr der Auflösung der Ansparabschreibung so gering, dass keine oder nur wenig Einkommensteuer zu zahlen ist, läuft der geplante Steuerspareffekt ins Leere. Gegebenenfalls kann in einem solchen Fall durch einen Verlustrücktrag doch noch ein Steuervorteil in den vergangenen Jahren erzielt werden.

Zusammenfassung der Ansparabschreibung


  • Investitionsförderung für kleine Unternehmen und Selbstständige
  • Liquiditätsverbesserung
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote
  • Einkommensteuerung durch Gewinnverlagerung

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