Anlagevermögen


Kurz & einfach erklärt:

Anlagevermögen verständlich & knapp definiert

Das Anlagevermögen ist ein Vermögensteil eines Unternehmens, welches dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient und so länger im Unternehmen verbleibt. So werden beispielsweise Maschinen oder Grundstücke zum Anlagevermögen gerechnet. Gemeinsam mit dem Umlaufvermögen, welches in der Regel kürzer im Unternehmen verbleibt, bildet das Anlagevermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens.

Das Anlagevermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb langfristig zur Verfügung stehen. Das Gegenteil wären die im Umlauf befindlichen Güter, die nur für Produktionsprozesse aufgewendet werden. Im Einzelfall kann die Abgrenzung schwierig sein, da der bloße Zeitaspekt die Unterscheidung alleine nicht begründen kann. Das Gesetz zieht aber eine einfache Grenze.

 

Definitionen im Rechnungswesen und der Volkswirtschaft


Anlagevermoegen in Industriehalle
Zum Beispiel die Maschinen eines Industriebetriebes zählen zum Anlagevermögen
Der Begriff wird in der Volkswirtschaft und im Rechnungswesen jeweils anders definiert. Die für den Betrieb bedeutsame Definition, also diejenige aus dem Rechnungswesen stammende und durch das Handelsrecht anzuwendende Bestimmung meint mit dem Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände des Unternehmens, die für den Betrieb dauerhaft bestimmt wurden“. Dabei ist der Aufbau genauso gemeint wie der Betrieb.

Die Abgrenzung ist am besten so zu beschreiben, indem die Güter des Anlagevermögens nicht mehr be- oder verarbeitet werden. Es ist in den Leistungsprozess nicht mehr eigebunden.

In einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung lässt sich freilich nicht jedes einzelne Gut derart genau untersuchen. Daher zieht man die Grenze dort, wo Vermögensgüter länger als ein Jahr oder dauerhaft in die Produktionsprozesse eingesetzt werden.

 


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