Aktivierte Eigenleistung
Aktivierte Eigenleistung verständlich & knapp definiert
Wenn ein Unternehmen Maschinen, Gebäude oder auch Marken und Patente selbst herstellt und anschließend auch selbst nutzt, so müssen diese Vermögensgegenstände unter Umständen aktiviert werden. In diesem Fall ist dann von einer aktivierten Eigenleistung zu sprechen.- chevron_right Bilanzierung der aktivierten Eigenleistung
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- chevron_right Aktivierte Eigenleistung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Bei einer aktivierten Eigenleistung handelt es sich um Erzeugnisse, die von einem Unternehmen produziert werden und anschließend auch in diesem Unternehmen verbleiben. Das Erzeugnis geht demnach nicht in den Verkauf.
Beispiel für eine aktivierte Eigenleistung: Ein Maschinenhersteller stellt eine Maschine her, die anschließend im eigenen Betrieb verbleibt und in der Produktion eingesetzt wird.
Bilanzierung der aktivierten Eigenleistung
Insbesondere produzierende Unternehmen sind oft in der Lage, betriebliche Anlagen selbst herzustellen. Dabei kann es sich beispielsweise um Maschinen, Fahrzeuge oder auch Gebäude handeln, die entsprechend im Anlagevermögen auftauchen müssen. Allerdings ergeben sich bezüglich der Bilanzierung gewisse Besonderheiten, weil keine genauen Anschaffungskosten etwa aus einer Preisliste ablesbar sind. Schließlich hat das Unternehmen eigene Materialien und Arbeitnehmer für die Produktion eingesetzt.
Für das Unternehmen ist es verpflichtend, strikt zwischen einer Eigenleistung und dem übrigen Produktionsprozess zu trennen. Dabei erfolgt diese Trennung sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung. Letztere sieht dann wie folgt aus:
Umsatzerlöse
+ / - Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
+ aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
= Gesamtleistung
Aktivierte und nicht aktivierte Eigenleistungen
Sofern das Unternehmen Sachanlagevermögen herstellt oder auch repariert, so muss dieses in der Bilanz aktiviert werden. Dabei ist immer derjenige Bilanzposten zu wählen, in der der mit Eigenleistung erstellte Gegenstand steht. Als Wert für den Vermögensgegenstand werden immer die hierauf anfallenden Herstellungskosten zu Rate gezogen.
Eine gewisse Besonderheit betrifft immaterielle Vermögensgegenstände wie etwa Marken oder Patente. Sie sind nicht aktivierungspflichtig, sondern lediglich aktivierungsfähig. Sofern sich das Unternehmen zur Aktivierung entschließt, muss hierfür der Bilanzposten „A.I.1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“ genutzt werden. Bilanzierbar sind dann alle Entwicklungskosten, die bei der Erstellung des immateriellen Vermögensgegenstandes angefallen sind.
Aktivierte Eigenleistung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine aktivierte Eigenleistung bilanziert ein vom Unternehmen genutztes und selbst erstelltes Anlagegut
- Es kann sich beispielsweise um Maschinen, Gebäude, Autos oder immaterielle Vermögensgegenstände handeln
- Bei Sachanlagevermögen besteht eine Aktivierungspflicht
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