Aktive latente Steuern


Kurz & einfach erklärt:

Aktive latente Steuern verständlich & knapp definiert

Aktive latente Steuern entstehen, wenn der steuerliche Gewinn höher ist, als der handelsrechtliche Gewinn. Es sind verborgene Steuerlasten.
Aktive latente Steuern sind Ausdruck eines komplexeren Ablaufs, der für das Grundverständnis erst erklärt werden muss, auch wenn vielleicht für manche Prüfungen die bloße Definition als Unterschied zwischen der Handels- und Steuerbilanz ausreichen würde.

Beispiel für aktive latente Steuern

An einem einfachen Beispiel lässt sich der Handlungsspielraum bei der Bilanzierung schön veranschaulichen: Angenommen, eine Anschaffung für die EDV-Ausstattung eines Unternehmens darf steuerlich auf vier Jahre abgeschrieben werden. Damit können jährlich 25 % des Preises in der Steuerbilanz veranschlagt werden. Man verwendet für die Handelsbilanz aber 50 %, weil man in 2 Jahren schon die stetigen Neuerungen für sich beanspruchen und sich einen Neuen kaufen will. Nach Ablauf dieser 2 Jahre hätte der Unternehmer noch die Möglichkeit, die restlichen 50 % in der Steuerbilanz unterzubringen. Der Betrag dieser 50% ist eine aktive latente Steuer. „Latent“ ist ein lateinischer Ausdruck und beschreibt etwas, das schon vorhanden ist, aber noch nicht greifbar ist. Das kann etwa eine bloße Absicht sein oder die Eigenschaft einer Person oder Sache, die erst später zum Ausbruch kommt.

Praktisch bringt eine derartige Verschiebung jedoch nichts, sie wäre aber für besondere Bedürfnisse eine legitime, also eine zulässige, Handlungsweise. Gerechtfertigt ist der Unterschied vor allem aufgrund des Vorsichtsprinzips, welches handelsrechtlich zu beachten ist. Das heißt, wenn im obigen Beispiel das Unternehmen ernsthaft nach 2 Jahren ein neues Gerät anschaffen möchte, zum Beispiel weil der EDV-Techniker dadurch höhere Arbeitszufriedenheit empfindet, entspricht die Schaffung der latenten aktiven Steuer dem Vorsichtsprinzip – einer genauen, umsichtigen Planung.


Blick auf das Steuerrecht

Im Steuerrecht hat dieses Prinzip jedoch nichts verloren, dort geht es nur um faktisch vorhandene, also bereits realisierte Positionen. Dieses dort geltende Prinzip steht bis zu einem gewissen Grad im Widerspruch zum Vorsichtsprinzip des Handelsrechts.

Dieser Spielraum bietet grundsätzlich die Möglichkeit, Bilanzergebnisse in die gewünschte Richtung zu manipulieren. So ist völlig normal und erlaubt, dass Personen und Unternehmen möglichst steuersparend arbeiten wollen. Gerade Unternehmen müssen aber auch gute Bilanzergebnisse präsentieren, etwa um attraktiv für Anleger zu sein. §274 Abs.2 HGB regelt ganz genau, wie mit dieser Differenz umzugehen ist: Es gilt bei aktiven latenten Steuern das Bilanzierungswahlrecht, das heißt, es darf eine Bilanzierungshilfe aktiviert und in die Bilanz aufgenommen werden. Dies ist mit einer Ausschüttungssperre verbunden, soweit dem keine passiven latenten Steuern entgegenstehen.


Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel