Abschreibungsbasis


Kurz & einfach erklärt:

Abschreibungsbasis verständlich & knapp definiert

Wenn Unternehmen Güter über einen längeren Zeitraum nutzen, so müssen dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den Zeitraum der Nutzung verteilt werden. Dabei dient die Abschreibungsbasis als Grundlage für die Ermittlung der Höhe der einzelnen Abschreibungen.
notes Inhalte

Als Abschreibungsbasis wird der tatsächliche Wert des Abzuschreiben Gutes bezeichnet. Wenn möglich, sollte der Wiederbeschaffungswert als Abschreibungsbasis verwendet werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei selbst hergestellten Gütern (z.B. eine Maschinen, die man selber nutzt) die Herstellungskosten als Abschreibungsbasis dienen.

Genaue Berechnung der Abschreibungsbasis

Schaffen Unternehmen Güter an, die über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt und dabei auch abgenutzt werden, so müssen diese Anschaffungen abgeschrieben werden. Vereinfacht gesprochen werden dabei die Anschaffungskosten auf den kompletten Nutzungszeitraum hinweg verteilt. Als Abschreibungsbasis ist jedoch derjenige Wert zu bezeichnen, der letztlich tatsächlich abgeschrieben worden ist. Er berechnet sich generell als:

Abschreibungsbasis (AB) = Anschaffungskosten – Restwert

Denn Unternehmen können beispielsweise eine Maschine auch am Ende der eigentlichen Lebensdauer oder währenddessen veräußern und somit einen gewissen Restwert erzielen. Dieser darf nicht abgeschrieben werden, handelt es sich doch dabei noch um einen Wert, der tatsächlich im Unternehmen vorhanden ist.

Bedeutung der Abschreibungsbasis

Alle Abschreibungen eines Unternehmens erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung, wobei sie als gewinnmindernder Aufwand aufgelistet werden. Ziel dieser Gewinnminderung ist es, dass das Unternehmen Rückstellungen für Ersatzinvestitionen aufbaut und nicht das komplette Kapital an Anteilseigner ausschüttet. Aus diesem Grund kommt der Abschreibungsbasis auch bei der internen Kalkulation ein hoher Stellenwert zu. Denn der Wiederbeschaffungspreis eines Anlageguts muss als Abschreibungsbasis in der Kostenrechnung aufgeführt werden. Insofern verwenden Unternehmer in den meisten Fällen den Wiederbeschaffungswert des Guts als Abschreibungsbasis. Hierfür sind wiederum mehrere Werte von Bedeutung:

  • Anschaffungskosten: Wurde das Wirtschaftsgut bei einem anderen Unternehmen gekauft bzw. soll es in der Zukunft erneut gekauft werden, existieren meist genaue Vorstellungen über den hierfür zu zahlenden Preis.
  • Herstellungskosten: Alternativ dazu können Anlagegüter auch selbst hergestellt werden. Dann sind entsprechend die Herstellungskosten als Basis für die Abschreibung zu verwenden.
  • Restwert: Bereits erwähnt worden ist, dass Unternehmen Güter auch verkaufen können. Ist das für die Zukunft bereits fest eingeplant, gilt es den erzielten Erlös / Restwert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen.
  • Nutzungsdauer: Bei der Berechnung der Abschreibungen und auch der Abschreibungsbasis spielt die Nutzungsdauer ebenfalls eine Rolle. Sie ist für alle Güter anhand der AfA-Tabelle

Abschreibungsbasis – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Abschreibungsbasis gibt die Beträge an, die bei einem Anlagegut wirklich abgeschrieben werden
  • Berechnet wird sie als Anschaffungskosten abzüglich des Restwerts
  • Im besten Fall stimmen Abschreibungsbasis und Wiederbeschaffungswert exakt überein

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