Abfindung


Kurz & einfach erklärt:

Abfindung verständlich & knapp definiert

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird meistens dann bezahlt, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde und das Unternhmen einer arbeitsrechtlichen Klage aus dem Weg gehen möchte.
notes Inhalte
Briefumschlag mit 500 Euro Scheine für Abfindung
Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung

Mit einer Abfindung gewährt der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses eine einmalige Geldleistung. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Bei einer gewöhnlichen Kündigung zahlt der Arbeitgeber bis zum Schluss den Arbeitslohn, zusätzliche finanzielle Verpflichtungen existieren nicht. In der Praxis kommen Abfindungen dennoch häufig vor. Zu unterscheiden sind Abfindungen, die ein Gericht gegen den Willen des Arbeitgebers bestimmt, und Abfindungen, denen beide Parteien zustimmen. Das kann außergerichtlich oder vor Gericht erfolgen.

Zweck von Abfindungen

Oftmals liegt die Zahlung von Abfindungen im beiderseitigen Interesse. Dem Arbeitnehmer ermöglicht sie eine finanzielle Überbrückung, wenn er sich danach arbeitslos meldet oder einen schlechter bezahlten Job annimmt. Zudem kann er die Abfindung als eine Art Entschädigung sowie einen nachträglichen Bonus für seine Leistung betrachten. Arbeitgeber profitieren vor von einer betrieblichen, finanziellen und juristischen Sicherheit. Kündigungsschutzklagen können lange dauern, es entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem kann der Gekündigte den Prozess gewinnen. Ein besonderes Risiko stellt der Annahmeverzugslohn dar: In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber nach dem Ablaufen der Kündigungsfrist Gehalt zahlen, obwohl der Arbeitnehmer in Wirklichkeit keine Tätigkeit verrichtet.

Abfindungen durch gerichtlichen Zwang

Bei ihnen handelt es sich um die Ausnahme. Arbeitsgerichte können eine Abfindung festlegen, wenn dem Arbeitnehmer nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Es gelten strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich befassen sich die Gerichte mit zahlreichen Kündigungsschutzklagen, die aber in der Regel spätestens in der zweiten Instanz mit einem Vergleich zwischen beiden Parteien enden.

Zahlungen auf freiwilliger Basis

Diese Vergleiche vor Gerichte zählen zu den freiwilligen Lösungen, dasselbe trifft auf außergerichtliche Vergleiche zu. Zusätzlich können sich beide Seiten ohne Rechtsstreitigkeit auf eine Abfindung einigen, sie unterschrieben einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung. Zu dieser Kategorie gehören zudem kollektive Lösungen wie Regelungen in Tarifverträgen und zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelte Sozialpläne. Diese Bestimmungen setzen ebenfalls eine Zustimmung beider Seiten voraus, bei Tarifverträgen beispielsweise von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der Geltungsbereich ist in vielen Fällen auf Massenentlassungen beschränkt. Das Kündigungsschutzgesetz sieht des Weiteren die Möglichkeit vor, dass Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung offerieren. Arbeitnehmer müssen auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, wenn sie diese Option beanspruchen wollen.

Die steuerrechtliche Handhabung

Abfindungen wertet das Finanzamt als Einkommen, die Empfänger müssen Einkommenssteuer entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Dank der Fünftelregelung können sie den Betrag auf fünf Jahre verteilen, was sich insbesondere bei hohen Summen empfiehlt. Sozialversicherungsabgaben müssen sie keine zahlen.

Abfindung - Zusammenfassung:

  • einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • meist kein Rechtsanspruch
  • vielfach nach Zustimmung beider Seiten
  • Steuerpflicht, aber keine Sozialversicherungsabgaben

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