Kostenträgerstückrechnung


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Die Kostenträgerstückrechnung (auch einfach als "Kalkulation" bezeichnet, nicht verwirren lassen...) dient dem Ziel, die Kosten pro Kostenträger zu ermitteln, also den Selbstkostenpreis zu kalkulieren.

Es wird nicht immer nur bei der Einführung eines neuen Produktes kalkuliert (Vorkalkulation), sondern auch im laufenden Betrieb (Zwischenkalkulation) oder zur abschließenden Bewertung (Nachkalkulation).

Die Kalkulation kann im einfachsten Fall durch eine einfache Division der gesamten Kosten und der dafür erbrachten Leistung erfolgen, daher heißt dieses Verfahren auch Divisionskalkulation.

Hier findet ihr Beispiele für Kalkulationsverfahren im Zuge der Kostenträgerstückrechnung.
Umfassende Infos über die verschiedenen Kalkulationen gibt es in unserer Rubrik Kalkulationen.

Beispiel einfache Divisionskalkulation:


Gesamtkosten: 1.000 Euro
Produzierte Menge: 100 Stück
Selbstkosten: 1.000 Euro / 100 Stück = 10 Euro/Stück

Die einfache Divisionskalkulation ist an drei Bedingungen geknüpft:

  • Homogenität
  • Absatz
  • Mengenkontinuität

Eine Homogenitätsbedingung ist dann erfüllt, wenn dauerhaft nur ein Produkt hergestellt wird.

Die Absatzbedingung setzt voraus, dass die produzierte Menge mit der abgesetzten Menge übereinstimmt, also keine Lagerbestände aufgebaut werden.

Die Mengenkontinuitätsbedingung besagt, dass auch im Bereich der Rohmaterialien und unfertigen Erzeugnisse keine Lagerbestände vorhanden sind, alles fließt sofort in die Produktion und damit in den Absatz.

Ist die Absatzbedingung nicht erfüllt, müssen die Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten getrennt voneinander betrachtet werden, es wird zweistufig kalkuliert:

Beispiel zweistufige Divisionskalkulation:


Produktionskosten: 820 Euro
Produzierte Menge: 100 Stück
Abgesetzte Menge: 90 Stück
Verwaltungs- und Vertriebskosten: 180 Euro

Selbstkosten: 820 Euro/100 Stück + 180 Euro/90 Stück = 10,20 Euro/Stück

Ist zusätzlich die Mengenkontinuitätsbedingung nicht erfüllt, wird die Kalkulation mehrstufig:


Beispiel mehrstufige Divisionskalkulation:


Kosten Material: 400 Euro
Menge Material: 200 Stück
Produktionskosten: 820 Euro
Produzierte Menge: 100 Stück
Abgesetzte Menge: 90 Stück
Verwaltungs- und Vertriebskosten: 180 Euro

Materialkosten: 400 Euro/200 Stück = 2 Euro/Stück
Selbstkosten: 2 Euro/Stück + 820 Euro/100 Stück + 180 Euro/90 Stück = 12,20 Euro/Stück

Ist auch die Homogenitätsbedingung nicht erfüllt, muss die Zuschlagskalkulation genutzt werden.

Dabei werden in der Regel die Gemeinkosten über einen prozentualen Zuschlag auf die unterschiedlichen Produkte verteilt und damit abgedeckt.

Beispiel Zuschlagskalkulation:


Materialkosten Produkt 1: 400 Euro
Produktionskosten Produkt 1: 820 Euro
Materialkosten Produkt 2: 600 Euro
Produktionskosten Produkt 2: 500 Euro
Summe Einzelkosten: 400 + 820 + 600 + 500 = 2.320 Euro
Summe Gemeinkosten: 464 Euro

Zuschlag Gemeinkosten: 464 Euro / 2.320 Euro = 20%

Dieser Zuschlag wird den Material- und Produktionskosten jedes Produktes aufgeschlagen, um die gesamten Selbstkosten zu ermitteln.

Oft wird in der Zuschlagskalkulation noch weiter differenziert und etwa zwischen Fertigungs- und Vertriebsgemeinkosten unterschieden, die jeweils mit eigenen Zuschlägen in die Produktkalkulation einfließen.

Zusammenfassung Kostenträgerstückrechnung/Kalkulation:


  • Die Kalkulation dient der Ermittlung der Selbstkosten
  • Es stehen verschiedene Kalkulationsverfahren mit zunehmender Komplexität zur Verfügung
  • In der Massenproduktion kann mit der Divisionskalkulation gearbeitet werden
  • Bei Einzel- und Serienfertigung wird die Zuschlagskalkulation genutzt
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